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Terminvergabe im Impfzentrum – Anmeldungen von Einzelpersonen über die Impfhotline oder das Impfportal des Landes Niedersachsen

Landkreis CELLE. Auf Grund häufiger Nachfragen zur Vergabe von Impfterminen weist der Landkreis darauf hin, dass grundsätzlich das Land Niedersachsen über die Impfhotline 0800 9988665 oder das Impfportal unter www.impfportal-niedersachsen.de für die Terminvergabe zuständig ist.

Das Impfzentrum berechnet anhand der angekündigten Impfstofflieferungen seine Kapazitäten und meldet diese dem Land Niedersachsen online über eine Software des Landes. Ziel dabei ist, dass der Impfstoff so schnell wie möglich verimpft wird. Das Land vergibt dann im 15 Minuten Abstand die Termine an Impfwillige auf der Warteliste. Aktuell bekommen Personen über 70 Jahre und Personen, die gemäß Impfverordnung einen vorrangigen Anspruch haben (zum Beispiel Ärzte/Ärztinnen, Erzieher/Erzieherinnen, Beschäftigte in den Grundschulen und im Gesundheitsdienst etc.) einen Impftermin, beziehungsweise werden auf die Warteliste genommen. Das Land teilt dem Impfzentrum jeweils die für den Tag zu impfenden Personen mit, das Impfzentrum bereitet dann für den jeweiligen Tag die Impfungen für die Personen vor, die vom Land gemeldet wurden. Deshalb besteht auch keine Möglichkeit, eine Impfung ohne Termin zu erhalten. Der Impfstoff ist langfristig verplant und auf die vergebenen Termine abgestimmt.

Eine Ausnahme bildet die Möglichkeit der Impfzentren, außerhalb der Terminvergabe des Landes über Mobile Teams, die beispielsweise in Seniorenheimen oder besonderen Wohnformen zum Einsatz kommen, Impfstoff zu verimpfen. Dafür nötige Impfdosen müssen jedoch ebenfalls vorher an die Terminvergabesoftware des Landes gemeldet werden und sind dann fest verplant. An der Terminorganisation für diese Impfungen ist die Landesterminvergabe aber nicht beteiligt, so dass es hier möglich ist, ohne Einzelimpftermin dezentral nicht mobile Personengruppen zu impfen.

Nach demselben Prinzip werden Impfangebote für priorisierte Personengruppen wie KiTa-Mitarbeitende und Lehrerinnen und Lehrer, die in der Landesimpfverordnung definiert sind, vorbereitet. Das Impfzentrum stellt hierbei eine Anzahl an Impfdosen zur Verfügung, auf die nicht von der Terminvergabe des Landes Niedersachsen zurückgegriffen werden kann.

Die Meldung dieser priorisierten Personengruppen muss in einer vom Land Niedersachsen vorgegebenen Excel-Liste erfolgen, die nicht verändert werden darf. Diese wird blanko mit Erläuterungen vom Land an das Impfzentrum gegeben, welches die Liste an die jeweiligen Institutionen zum ausfüllen weitergibt. Sobald hier etwas an der Tabelle selbst verändert wird und dies nicht von Mitarbeitenden des Impfzentrum erkannt wird, erkennt die Software des Landes Niedersachsen diese nicht mehr an. Dies kann wie in der vergangenen Woche zu Termindopplungen führen.

Der Aufwand, für priorisierte Berufsgruppen gemeinsame Impftermine zu organisieren, ist allerdings enorm, weil es dafür keine digitale Unterstützung gibt. Zukünftig werden deshalb auch Impftermine für priorisierte Personengruppen vom Land vergeben.

lkc

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