Zum Inhalt springen
Anzeige
Anzeige

Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Celle „voraussichtlich rechtmäßig“ – Verwaltungsgericht Lüneburg stuft Maßnahmen als verhältnismäßig ein

Landkreis CELLE. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat gestern die Allgemeinverfügung des Landkreises Celle von Montag, 29. März, und die darin angeordneten Ausgangsbeschränkungen, die noch bis zum 13. April gelten, als „voraussichtlich rechtmäßig“ eingestuft und einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

Die angeordneten Ausgangsbeschränkungen sind nach Meinung des Verwaltungsgerichtes Lüneburg verhältnismäßig: Die Wirksamkeit von Ausgangsbeschränkungen werde durch mehrere Studien belegt. Der Landkreis habe sich dabei auf die Kommunen beschränkt, in denen sich das Infektionsgeschehen besonders hoch darstelle, nämlich die Städte Celle und Bergen, die Gemeinde Wietze und die Samtgemeinde Flotwedel.

Die Ausgangsbeschränkungen seien zur Verhinderung der Verbreitung der Corona-Pandemie erforderlich. Ohne sie sei eine wirksame Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus erheblich gefährdet. Es gebe im Landkreis Celle deutliche Hinweise darauf, dass sich die meisten Personen im privaten Bereich und insbesondere auf Familienfeiern, Partys und Nachbarschaftstreffen ansteckten. Der Landkreis Celle habe zuvor umfangreiche anderweitige Maßnahmen getroffen, trotzdem habe sich das Infektionsgeschehen aber wesentlich verschlechtert.

Es sei auch kein gleich wirksames und weniger belastendes (milderes) Mittel erkennbar. Insbesondere die vom Antragsteller geforderten Betretungsverbote für bestimmte öffentliche Plätze oder Ausgangsbeschränkungen am Tage seien im Landkreis Celle nicht zielführend, da vor allem private Zusammenkünfte in den Abendstunden und abendlicher Alkoholkonsum dazu führten, dass die nötigen Abstands- und Hygieneregeln nicht eingehalten würden.

lkc

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.



Anzeige