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1.370 Euro für gescheiterte Rohrreinigung – Abzocke bei Handwerkernotdiensten

NIEDERSACHSEN. Verstopfte Abflüsse sind ärgerlich – besonders am Wochenende. Wer einen Handwerkernotdienst sucht, stößt schnell auf unseriöse Anbieter, wie ein aktueller Fall aus Niedersachsen zeigt: Die Rohrreinigung misslang, der Handwerker verlangte einen überzogenen Preis und hinterließ eine demontierte Toilette. Wie sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abzocke schützen können und was zu tun ist, wenn etwas schiefgeht, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Der Hauptabfluss für Waschmaschine, Dusche und Toilette war verstopft, der ortsansässige Klempner am Wochenende nicht verfügbar. Daher beauftragte ein Paar aus Niedersachsen einen Rohrreinigungsnotdienst über die Website sanitaer-hilfe-vorort.de. Der vermittelte Handwerker der Firma „TheHausmeister24.com“ entpuppte sich jedoch als Reinfall: Anstatt den verstopften Abfluss zu befreien, demontierte er die Toilette, brach die Reinigungsspule in der Leitung ab und schob das Problem auf einen Kanalfehler. Nur ein Reinigungswagen könne das Problem lösen, so der Handwerker. Er kassierte 1.370 Euro per EC-Karte und ließ sein Werkzeug sowie die abgebaute Toilette zurück. „Wer solch einer Abzocke zum Opfer gefallen ist, sollte das Geld zurückfordern und Anzeige erstatten“, rät Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Schwarze Schafe erkennen
Unseriöse Anbieter lassen sich zum Beispiel daran erkennen, dass sie die Preisauskunft verweigern. „Betroffene sollten ihr Problem schon am Telefon möglichst genau schildern. Will der Handwerker keine Angaben zu den Kosten machen, ist es besser, den nächsten Anbieter anzurufen“, rät Preuschoff. Seriöse Dienstleister nennen Anfahrtskosten und Stundensätze. In der Wohnung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem verbindlichen Komplettpreis fragen und sich mit dem Handwerker auf einen Festpreis einigen. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden. „Außerdem sollte nur dann gezahlt werden, wenn eine detaillierte Rechnung mit allen Einzelposten vorliegt und diese der Vereinbarung entspricht. Niemand sollte sich unter Druck setzen lassen. Dazu haben die Anbieter kein Recht“, sagt Preuschoff. Fallen Mängel auf, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Nachbesserungspflicht berufen. Der Handwerker muss die Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung beseitigen.

Der Flyer „Das Geschäft mit Ihrem Notfall“ gibt weitere Tipps zum Umgang mit Handwerkernotdiensten.

Bei Fragen hilft die Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch oder per
Videoberatung: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da.

PR

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