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Situation SARS-CoV-2, Stand 08.04.2021, 10 Uhr – 7-Tage-Inzidenz bei 93,8 – 15 Neuinfektionen seit gestern

Landkreis CELLE. Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Celle, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage wird vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA), das für den Landkreis Celle maßgeblich ist, unter https://www.apps.nlga.niedersachsen.de/corona/iframe.php mit 93,8 Personen angegeben (Datenstand: 08.04.2021, 9 Uhr). Das NLGA weist darauf hin, dass der aktuelle Rückgang der 7-Tage-Inzidenzen darauf zurückzuführen ist, dass während der Osterfeiertage weniger Arztbesuche und Tests stattgefunden haben und daher weniger Fälle gemeldet wurden. Eine stabile Interpretation der Fallzahlentwicklung ist erst in den nächsten Tagen möglich.

Seit gestern wurden 15 Personen auf das Sars-CoV-2-Virus positiv getestet. Aktuell sind mit dem Corona-Virus im Landkreis Celle 362 infiziert. Die Zahl der seit Beginn der Pandemie im März 2020 Erkrankten liegt bei 3666.

Es werden 19 Personen im AKH mit einer Sars-CoV-2-Infektion behandelt, acht davon auf der Intensivstation. Vier Personen werden beatmet. Es ist eine weitere Person verstorben, bei der zuvor eine Sars-CoV-2-Infektion festgestellt wurde. Es handelt sich dabei um einen 79 Jahre alten Mann. Weitere Details werden aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt.

Hier gibt es eine Übersicht über die Regionen. Die Zahl außerhalb der Klammer gibt die Zahl der insgesamt infizierten Personen, die in der Klammer die davon derzeit aktuell erkrankten Personen an.

Zahlen:
Bergen: 379 (52)
Stadt Celle: 1768 (161)
Eschede: 53 (5)
Faßberg: 77 (3)
Hambühren: 215 (17)
Lohheide: 10 (3)
SG Flotwedel: 194 (25)
SG Lachendorf: 163 (10)
SG Wathlingen: 320 (27)
Südheide: 152 (7)
Wietze: 202 (37)
Winsen: 133 (15)

Derzeit sind 857 Menschen in Quarantäne. Die Quarantänen gehen dabei quer durch alle Bevölkerungsschichten und Altersstufen. Der Landkreis weist deshalb eindringlich darauf hin, dass bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften dringend darauf zu achten ist, dass die bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Wichtig ist außerdem auch weiterhin, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, eingehalten wird.

Das Abstandsgebot gilt auch für das eigene Umfeld.

lkc

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