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Identitätsprüfung beim Jobcenter ab sofort auch online möglich – Jobcenter mit neuem digitalen Angebot: „Selfie-Ident“

  • Celle

CELLE. Die meisten Kundinnen und Kunden des Jobcenters im Landkreis Celle stellen während der Corona-Pandemie schriftlich, online oder telefonisch einen Antrag auf Arbeitslosengeld II. Eine erforderliche und zielführende Maßnahme im Sinne der allgemein erforderlichen Kontaktreduzierungen. Und auch schon vor der Pandemie erfolgten viele Antragstellungen über diesen Weg oder aber bei der persönlichen Vorsprache zur Antragstellung konnte häufig kein Identitätsnachweis, wie der Personalausweis, vorgelegt werden. Die Folge: In diesen Fällen ist eine eindeutige Identitätsfeststellung der Antragstellenden nicht möglich gewesen. Diese muss aber zwingend nachträglich erfolgen. Der Kunde / Die Kundin muss nochmal mit Personalausweis zum Jobcenter. Dafür steht ab sofort das freiwillige Online-Verfahren „Selfie-Ident“ zur Verfügung.

Wenn eine Kundin bzw. ein Kunde erstmalig einen Antrag beim Jobcenter im Landkreis Celle stellt, erfolgt grundsätzlich eine Prüfung ihrer bzw. seiner Identität. Die Prüfung ist anhand geeigneter Nachweise (in der Regel Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung) vorzunehmen und stellt sicher, dass die Leistungen an die richtigen Personen ausgezahlt werden. Sie hilft damit, Leistungsmissbrauch zu vermeiden. Die Identitätsprüfung kann jetzt auch online erfolgen. Das gilt sowohl bei jetzt neuen erstmaligen Anträgen als auch in den Fällen, in denen in den vergangenen Monaten die Identitätsprüfung zurückgestellt wurde.

Deshalb bietet das Jobcenter im Landkreis Celle ab sofort das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ an. Damit kann die notwendige Identitätsprüfung ohne persönliches Erscheinen über ein Handy oder Tablet sowie Internetzugang erfolgen. Die Nutzung des Online-Verfahrens „Selfie-Ident“ erspart der Kundin / dem Kunden eine persönliche Vorsprache im Jobcenter.

Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig. Die Nichtnutzung hat keine Auswirkungen auf die Ansprüche und Rechte der oder des Betroffenen. Sollten sich Kundinnen und Kunden dagegen entscheiden, erhalten sie einen Brief von ihrem Jobcenter, mit dem sie sich auf herkömmliche Art identifizieren können. Sie werden dann zu einem Termin eingeladen, sobald die pandemische Lage es zulässt.

Alle Kundinnen und Kunden, für die die Identitätsprüfung nachgeholt werden muss, erhalten in den kommenden Wochen ein Schreiben vom Jobcenter, in dem das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt wird. Betroffene müssen also erst dann aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden.

Technische Unterstützung bekommen die Kundinnen und Kunden vom Support Service Center der Bundesagentur für Arbeit über die gebührenfreie Servicerufnummer 0800 4 5555 01.

Schutz der persönlichen Daten garantiert

Sylke Schwanhold, Geschäftsführerin des Jobcenters im Landkreis Celle erklärt: „Das Selfie-Ident-Verfahren ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen in der Dienststelle ihre Identifizierung nachzuholen. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen garantieren wir eine sichere Verarbeitung der Personendaten.“

Prozess der Online-Identifizierung

Für die Online-Identifizierung brauchen die Kundinnen und Kunden drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder elektronischer Reisepass mit Chip).

Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhalten sie weitere Informationen zum Verfahren.

PR

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