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AfD Celle stellt Eilantrag zur sofortigen Aussetzung von Testungen mit dem Boson-Selbsttest – Landkreis: „Nicht dafür zuständig“

Landkreis CELLE. Die von den Schulen im Landkreis Celle ausgegebenen Selbsttests von Boson seien untauglich und lasse den gebotenen verantwortungsvollen Umgang mit Schutzbefohlenen in hohem Maß vermissen, stellt die AfD-Fraktion fest. Selbst ein Konformitätsbewertungsverfahren für diese Tests sei nicht abgeschlossen worden, wie man der Produktverpackung entnehmen könne. So sei nicht einmal sichergestellt, dass die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt seien

„Die Verwaltung wird dem Kreisausschuss vorschlagen, den Antrag der AfD abzulehnen. Wir sehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei diesem durch die zuständige Bundesoberbehörde zugelassenen Medizinprodukt, für dessen Überwachung übrigens die Gewerbeaufsichtsämter zuständig sind, ein Eingreifen des Landkreises / des Gesundheitsamtes erforderlich ist“, so der Sprecher des Landkreises.

Die AfD-Fraktion weist dennoch nachdrücklich auf Risiken hin. Die Gebrauchsanweisung erkläre bereits einleitend, dass dieser Selbsttest explizit für Testungen NACH dem Auftreten etwaiger Symptome bei Covid-19 Verdachtspersonen, konzipiert wurde. Bewertungen der Ergebnisse bei symptomlosen Testpersonen liegen, gem. der Originalbeschreibung, nicht vor. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein gebrauchtes Testkit nach dem Entsorgungsprotokoll für biologische Gefahren entsorgt werden muss. „Warum eine biologische Gefahr besteht, darüber könnte ein CE zugelassener Selbsttest der Firma Roche Auskunft geben“, vermutet Susanne Rotermund, stellv. Fraktionsvorsitzende. Denn dort werde auf einen vom Umweltbundesamt als „besonders besorgniserregender Stoff (SVHC)“ eingestufter Bestandteil des Testkits hingewiesen, der schädlich für Wasserorganismen sei und darum nicht in die Umwelt gelangen dürfe.

„Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLAG) sieht das offenbar sehr gelassen und erklärt auf Anfrage in einer Stellungnahme, dass es sich hier um ein Medizinprodukt für Laien handeln würde ähnlich einem Schwangerschaftstest. Somit würde die Forderung nach einem Beipackzettel mit notwendigen Hinweisen entfallen“, wundert sich Rotermund. „Die Stellungnahme des NLGA war im großen und ganzen eine bodenlose Frechheit“, stellt Rotermund weiter fest. So verantwortungslos könne man mit Kindern und Jugendlichen nicht umgehen. Das zeige einmal mehr, dass es dabei nicht um wichtige Erkenntnisse gehe, um das „Infektionsgeschehen“ einzudämmen oder zu unterbrechen. Zumal die Testpflicht auf Vertrauensbasis durchgeführt werde und so nicht kontrollierbar sei. Das lasse doch eher den Eindruck einer Beschäftigungstherapie erkennen als den ernsthaften Willen ein Virus in den Griff zu bekommen.

Auch ihrem Fraktionskollegen, Anatoli Trenkenschu, sei dieser verantwortungslose Umgang mit der Testpflicht unverständlich. „Ein Test wie der von Boson, ohne Überprüfung der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen, ohne Deklaration von Inhaltsstoffen, ohne Warnhinweise zum Umgang mit diesen, lässt die Ernsthaftigkeit, die hinter einer solchen Teststrategie stehen sollte, stark vermissen,“ erklärt Trenkenschu.

Die außerordentlich mangelhafte Gebrauchsanweisung, die Untauglichkeit des Tests, der für den gewählten Personenkreis nicht konzipiert wurde und etwaiger, nicht deklarierter enthaltener Gefahrstoffe sei für die AfD-Fraktion, nicht nur im Kreistag Celle, sondern auch im Stadtrat und in den  Gemeinden wie z. B. Winsen (Aller) ein berechtigter Anlass dafür, per Eilantrag weitere Testungen mit dem Test von Boson umgehend auszusetzen.

Bei den in Rede stehenden Laien-Schnelltests handele es sich um Medizinprodukte, argumentiert der Landkreis, diese seien durch die hierfür zuständige Bundesoberbehörde (BfArM – das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) zugelassen worden. Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat zu den vom Land Niedersachsen an die Schulen ausgegebenen Laien-Selbsttests wie folgt Stellung genommen:  

–              Die Testung von asymptomatischen (oder möglicherweise infizierten präsymptomatischen) Kindern hat nichts mit der Zulassung als Schnelltest an sich zu tun, sondern ist eine Ermessensentscheidung. Es werden ja auch asymptomatische Kontaktpersonen via PCR abgestrichen.

–              Die Entsorgung kann über den normalen Hausmüll erfolgen.

–              Ein Schnelltest ist kein Arzneimittel sondern ein Medizinprodukt zur Anwendung durch Laien, ähnlich einem Schwangerschaftstest. Somit entfällt die Forderung nach einem Beipackzettel, der mögliche Nebenwirkungen (?) auflistet.

Der Paragraf 11 Arzneimittelgesetz trifft nicht zu.

–              Die Eltern können das Kind von der Präsenzpflicht befreien lassen, wenn sie den Test nicht anwenden möchten.

–              Die Wattestäbchen werden vorab nicht getränkt sondern aus der Packung entnommen und direkt in die Nase eingeführt.

–              Im Netz kursiert außerdem die Info, die Tupfer in Corona-Schnelltests seien mit Ethylenoxid beschichtet und daher krebserregend. Das Gerücht ist nicht zutreffend. https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-ethylenoxid-pcr-tests-100.html

Das NLGA nimmt dazu wie folgt Stellung:

Die Behandlung mit dem leicht flüchtigen Gas Ethylenoxid (Abkürzung: EO oder EtO) wird zur Sterilisation von medizinischen Geräten und Instrumenten eingesetzt. Die EO-Sterilisation ist eine sichere und zuverlässige Methode, mit der sichergestellt wird, dass die auf dem Markt erhältlichen Produkte jederzeit den geforderten Sterilitätsgrad aufweisen. Im Zusammenhang mit der Sterilisation medizinischer Geräte wird der Sterilisationsprozess allerdings streng kontrolliert, um sicherzustellen, dass alle verbleibenden Rückstände ungefährlich für den Menschen sind.

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