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AKH: Die Corona-Pandemie ist von nationaler und internationaler Tragweite

  • Celle

CELLE. Das AHK Celle nimmt zu der Pressemitteilung der AfD-Kreistagsfraktion bezüglich der Auslastung der Intensivstation des AKH Celle während der Corona-Pandemie wie folgt Stellung:

„Es ist bedauerlich, dass sich die AfD-Kreistagsfraktion nur um statistische Parameter bemüht hat und nicht um die Einordnung eben dieser nackten Zahlen. Denn Krankenhäuser – und dort vor allem auch die Intensivbereiche – sind komplexe Gebilde, die mit populistischen Vereinfachungen nur unzureichend beschrieben werden können.
Wir treten somit der geäußerten Behauptung, dass zu keinem Zeitpunkt der Pandemie eine Überlastung des Krankenhauses und der Intensivstation gedroht hätte, entschieden entgegen. Der entscheidende Denkfehler, der seine Wurzeln wahrscheinlich in der grundlegenden Fehlannahme hat, es würde sich bei der Corona-Pandemie nicht um eine epidemischen Lage von nationaler Tragweite handeln: Die Anzahl an physikalisch vorgehaltenen Intensivbetten wird unzulässiger Weise mit der Anzahl an personaltechnisch betreibbaren Intensivbetten vermengt.

Zur Erklärung: Aktuell gibt es rein physikalisch (also greifbar – und hoffentlich für jeden begreifbar) 27 Intensivbetten auf der Intensivstation, 12 auf der sogenannten Weaningstation (Beatmungsmedizin) und 10 auf der Kinderintensivstation. 2020 war es die identische Anzahl. Nebenbei: Im Jahre 2010 gab es insgesamt nur 38 Intensivbetten – hier hat es also in den vergangenen Jahren eine deutliche Zunahme gegeben. Da es sich bei der Thematik der Intensivbetten um ein höchst flexibles System handelt, muss man für die Berechnung einer Auslastungsquote, die die tatsächlich aktuell vorherrschenden Gegebenheiten abbildend, nun jedoch unbedingt die personaltechnisch betreibbare Zahl an Intensivbetten betrachten – und nicht allein die rein physikalisch vorhaltbare Anzahl an Intensivbetten. Denn ein Intensivbett ohne geschultes Fachpersonal ist nur eine Liegemöglichkeit. Und so kann beispielsweise eine 50-prozentige Auslastung der physikalisch vorgehaltenen Zahl an Intensivbetten gleichzeitig eine 95-prozentigen Auslastung der personaltechnisch betreibbaren Zahl an Intensivbetten bedeuten. Für die reine Statistik, und genau die wurde ja abgefragt, wird diese Unterscheidung leider nicht gemacht. Es wäre zu überlegen, ob man diesen Punkt künftig ergänzt – und also das Zahlenwerk um den Wert der „realen Auslastung“ ergänzt. Und der wäre in der Pandemie dann eindeutig: Denn leider mussten wir während der Corona-Pandemie der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) oftmals eine 100-prozentige Auslastung der personaltechnisch zu diesem Zeitpunkt betreibbaren Zahl an
Intensivkapazitäten melden.

Natürlich versuchen wir, bei so einem hohen Wert gegenzusteuern – das heißt: Wie versuchen die Intensivkapazitäten zu erweitern, in dem wir Fachpersonal von anderen Stellen des Krankenhauses abziehen. Wegen des erhöhten Personalbedarfs muss dann das weitere Krankenhaus-Programm an Behandlungen und Eingriffen angepasst werden. Im Fall der Fälle werden dann, wenn medizinisch vertretbar, Behandlungen und Eingriffe verschoben, um personell angemessen reagieren zu können. Dieses ist auch oftmals geschehen in den vergangenen Wochen und Monaten. Und ja: Insgesamt gab es seit Januar 2020 insgesamt 30.726 Patientinnen und Patienten – davon 291 stationäre COVID-Fälle und 93 stationäre COVID-Verdachtsfälle. Das entspricht 0,9 Prozent. Zu beachten ist dabei jedoch, dass es sich bei vielen der intensivmedizinisch zu behandelnden COVID-19-Patientinnen oder –Patienten um Beatmungspatientinnen oder –Patienten in Bauchlage handelt, bei denen der pflegerische Aufwand jeweils etwa doppelt so hoch ist wie gewöhnlich. Auch bei den zu behandelnden Patientinnen und Patienten auf der COVID-Normalstation ist der pflegerische und vor allem der zeitliche Aufwand aufgrund der besonderen Hygienemaßnahmen höher als sonst üblich.

Die Arbeitsbelastung der Belegschaft des AKH ist somit derzeit extrem hoch. Das Herunterspielen der Celler Zahlen und somit der gesamten Pandemie, der deutschlandweit nun schon mehr als 80 000 Menschen zum Opfer gefallen sind, ist deshalb nicht nur im Hinblick auf die Verstorbenen und deren Angehörigen mehr als ungehörig, sondern auch ein Schlag ins Gesicht für alle Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte sowie die weiteren Beschäftigten des Krankenhauses, die jeden Tag ihr Bestes geben, um der Celler Bevölkerung eine optimale medizinische Versorgung zu bieten.

Und ein Hinweis noch zur Frage nach der Staatsangehörigkeit von COVID-19-Patienten: Diese Daten werden nicht „verweigert“ – sie werden schlichtweg nicht erhoben. Weil das aus Datenschutzgründen nicht erlaubt ist, weil es nämlich völlig unerheblich ist, ob ein Patient aus Celle, Peine, Bayern, Österreich oder Kasachstan kommt bzw. stammt. Ein nachträgliches Erheben scheitert an den Daten, da weder der Geburtsort Rückschlüsse auf die Staatsangehörigkeit zulässt, noch der Name. Nimmt man den AfD-Vorsitzenden Trenkenschu beispielsweise, könnte anhand des Namens eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen werden, was aber genauso falsch sein kann.

Abschließend: Bei der Corona-Pandemie handelt es sich eindeutig um eine epidemische Lage von nationaler und natürlich leider sogar internationaler Tragweite – die traurige Zahl von weltweit etwa 3 Millionen Toten spricht da eine eindeutige Sprache, die einen eigentlich demütig machen und nicht dazu bringen sollte, zu fragen, ob jemand nun mit oder an Corona verstorben ist. Man stirbt ja auch nicht an einem Autounfall, sondern an multiplem Organversagen aufgrund eines Autounfalls. Die gesamte Corona-Thematik ist dabei aber zu komplex für populistische Vereinfachungen. Wir bieten deshalb allen Interessierten an, mit uns ins Gespräch zu kommen, um sich auszutauschen. Das AKH ist zum Dialog jederzeit bereit.“

PR

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