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Kitas und Schulen ab Donnerstag in Szenario B – Landkreis erlässt entsprechende Verfügung

Landkreis CELLE. Die 7-Tage-Inzidenz wird vom Robert-Koch-Institut für den Landkreis Celle seit fünf Tagen mit einem Wert unter 100 angegeben (https://www.rki.de/inzidenzen). Der Landkreis hat deshalb heute (27.04.2021) eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der die Schulen und Kindertagesstätten ab Donnerstag in das Szenario B wechseln.

Alle Klassen an Grund- und weiterführenden Schulen nehmen damit den Präsenzunterricht im Wechselmodell mit festen Gruppen, Tests zweimal die Woche, Abstand und Hygienemaßnahmen wieder auf. In der Präsenzphase im Szenario B ist die Präsenzpflicht im Unterricht aufgehoben. Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch einfaches Schreiben auch per E-Mail durch die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst erfolgen. Während der Befreiung von der Präsenzpflicht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Distanzlernen bzw. am Distanzunterricht teil. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung kommt in diesem Fall nicht mehr in Betracht.

Für die Kitas gilt ab Donnerstag ebenfalls Szenario B: Szenario B beschreibt den Betrieb von Kindertageseinrichtungen für alle Kinder unter den bereits jetzt geltenden verschärften Hygieneanforderungen. Die Kinder werden in der Regel in den Gruppen betreut, in denen sie auch aufgenommen wurden. Die Betreuung findet in festen Gruppen statt, die sich nicht durchmischen dürfen. Offene und teiloffene Gruppenangebote sowie gruppenübergreifend angebotene Früh- und Spätdienste sind nicht zulässig.

Den Gruppen sollten feste Bezugspersonen und Räumlichkeiten zugeordnet werden. Ein erforderlicher Personalwechsel zwischen den Gruppen und ein Personaleinsatz in mehreren Gruppen sollte auf ein organisatorisch erforderliches Minimum reduziert werden und zur Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten auch dokumentiert werden.

Gemeinschaftsräume und Außengelände können durch unterschiedliche Gruppen genutzt werden, jedoch nicht zeitgleich. Wenn im Außengelände einer Kindertageseinrichtung eindeutig abgrenzbare Spielbereiche mit mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander für einzelne Gruppen geschaffen werden, kann dieses auch durch mehrere Gruppen gleichzeitig genutzt werden. Die Durchmischung von Kindern unterschiedlicher Gruppen ist bei einer solchen Nutzung jedoch wirksam zu unterbinden.

Soweit genehmigte Plätze nicht belegt sind, können neue Kinder in die Gruppe aufgenommen und eingewöhnt werden. Bei Kontakten zwischen dem in unterschiedlichen Gruppen eingesetztem Personal ist ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen und Abstand zu wahren.

Ergänzend hierzu teilt die Stadt Celle mit, dass die Kinder in der Regel in den ihnen bekannten Gruppen betreut werden. Diese dürfen sich allerdings nicht durchmischen. Deshalb sind offene und teiloffene Gruppenangebote sowie gruppenübergreifend angebotene Früh- und Spätdienste nach wie vor nicht möglich.

Leider sind auch einige Mitarbeiterinnen in den Einrichtungen Groß Hehlen und Neustädter Holz nicht von Quarantäne-Maßnahmen verschont geblieben. Deshalb kann der eingeschränkte Regelbetrieb derzeit nicht für alle Gruppen angeboten werden. Die Stadtverwaltung bittet diesbezüglich um Verständnis.

lkc

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