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Situation SARS-CoV-2, Stand 29.04.2021, 10 Uhr – 7-Tage-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut bei 91 – 30 Neuinfektionen seit gestern

Landkreis CELLE. Durch die neue Gesetzlage ist seit dem 23.04.2021 die vom Robert-Koch-Institut angegebene 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Celle, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage, maßgeblich (https://www.rki.de/inzidenzen). Diese wird heute mit 91 angegeben (Datenstand: 29.04.2021, 3:09 Uhr).

Seit gestern wurden 30 Personen auf das Sars-CoV-2-Virus positiv getestet. Aktuell sind mit dem Corona-Virus im Landkreis Celle 279 Personen infiziert. Die Zahl der seit Beginn der Pandemie im März 2020 Erkrankten liegt bei 4240.

Es werden 12 Personen im AKH mit einer Sars-CoV-2-Infektion behandelt, sechs davon auf der Intensivstation. Vier Personen werden beatmet.

Das Gesundheitsamt hat in folgenden Grundschulen und Kindergärten Quarantänen verfügt, nachdem dort Personen positiv getestet wurden: Grundschule Neustadt, Celle, eine erste Klasse, betroffen sind 11 Personen, Kindertagesstätte Neustädter Holz, Celle, betroffen sind sieben Personen; Kindertagesstätte Villa Kunterbunt, Celle, betroffen sind 23 Personen. Alle Betroffenen beziehungsweise die Erziehungsberechtigten wurden erreicht.

Hier gibt es eine Übersicht über die Regionen. Die Zahl außerhalb der Klammer gibt die Zahl der insgesamt infizierten Personen, die in der Klammer die davon derzeit aktuell erkrankten Personen an.

Zahlen:
Bergen: 434 (24)
Stadt Celle: 2014 (117)
Eschede: 62 (3)
Faßberg: 90 (9)
Hambühren: 254 (26)
Lohheide: 10 (0)
SG Flotwedel: 231 (16)
SG Lachendorf: 190 (13)
SG Wathlingen: 398 (40)
Südheide: 163 (4)
Wietze: 233 (18)
Winsen: 161 (9)

Derzeit sind 1005 Menschen in Quarantäne. Die Quarantänen gehen dabei quer durch alle Bevölkerungsschichten und Altersstufen. Der Landkreis weist deshalb eindringlich darauf hin, dass bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften dringend darauf zu achten ist, dass die bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Wichtig ist außerdem auch weiterhin, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, eingehalten wird.

Das Abstandsgebot gilt auch für das eigene Umfeld.

lkc

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