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Ärger mit Partnervermittlungen – Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt Verbraucherrechte

NIEDERSACHSEN. Immer mehr Menschen nutzen eine Partnervermittlung, um die bessere Hälfte zu finden. Wer allerdings einen Vertrag mit einer kostenpflichtigen Vermittlung eingegangen ist, findet oft nicht so leicht wieder heraus. Lange Vertragslaufzeiten und schlechte Widerrufsbedingungen sind an der Tagesordnung. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen sind die Regelungen oft nicht rechtens. Ein heute verkündetes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stärkt diese Auffassung – und gibt Betroffenen Hoffnung.

„Das Urteil stützt unsere Ansicht, dass die bisherigen Widerrufsbedingungen nicht nur kundenunfreundlich, sondern rechtswidrig sind“, sagt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Häufig erschweren Partnervermittlungen den Widerruf: Sie erbringen innerhalb weniger Wochen die Leistung, etwa die Erstellung zahlreicher Partnervorschläge. Sobald dies geschehen ist, haben Betroffene nichts mehr von ihrem Widerrufsrecht, da die Agenturen einen Wertersatz fordern. „Das ist kostspielig, denn diese Forderung ist meistens so hoch wie die für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbarte Vergütung“, so Preuschoff. Mit dem heutigen Urteil unterbindet der BGH diese Praxis.

In dem Fall, mit dem sich das Gericht befasst hat, vermittelte die Agentur der Verbraucherin nach Vertragsschluss drei Partnervorschläge. Die Kundin widerrief den Vertrag und erhielt dennoch weitere 17 Partnervorschläge. Einen Rückzahlungsanspruch habe sie deshalb nicht, so die Agentur. Dieser Ansicht ist der BGH nicht gefolgt. Die Verbraucherin könne den Vertrag durchaus widerrufen. Leistungen, die sie nach dem Widerruf erhalten hat, müsse sie nicht bezahlen. Zudem sei der Wertersatzanspruch grundsätzlich zeitanteilig zu ermitteln. „Das Urteil setzt ein positives Zeichen für die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher. Es macht deutlich, dass die Wertersatzforderungen oftmals überzogen, die Vertragsbedingungen in vielen Fällen unwirksam sind“, so die Rechtsexpertin.

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Auch lange Vertragslaufzeiten sorgen immer wieder für Ärger. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) prüft zurzeit eine Musterfeststellungsklage gegen Parship wegen der allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vertragsverlängerung. „Aus Sicht der Verbraucherzentralen sollten die Nutzerinnen und Nutzer jederzeit kündigen können. Sie geben sensible Daten preis und müssten folglich selbst über den Zeitpunkt des Austritts entscheiden dürfen“, erklärt Preuschoff.

Bei Fragen hilft die Verbraucherzentrale Niedersachsen – telefonisch und per
Videoberatung: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da.

PR

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