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Corona Update Stand 17.05.2021, 10 Uhr – 34 Neuinfektionen seit Freitag

Landkreis CELLE. Die vom Robert-Koch-Institut angegebene 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Celle, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage, (https://www.rki.de/inzidenzen) wird heute mit 44,1 angegeben (Datenstand: 17.05.2021, 0 Uhr). Das RKI weist darauf hin, dass durch den Feier- und Brückentag voraussichtlich vergangene Woche weniger Meldungen als üblich erfolgt sind.

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass Personen, die als genesen eingestuft werden, darüber automatisch in den kommenden Tagen eine Bescheinigung zugesandt bekommen. Nachfragen sind nicht nötig.

Seit Freitag wurden 34 Personen auf das Sars-CoV-2-Virus positiv getestet. Aktuell sind mit dem Corona-Virus im Landkreis Celle 173 Personen infiziert. Die Zahl der seit Beginn der Pandemie im März 2020 Erkrankten liegt bei 4.527.

Es werden sechs Personen im AKH mit einer Sars-CoV-2-Infektion behandelt, vier davon auf der Intensivstation, vier Personen werden beatmet.

Das Gesundheitsamt hat Quarantänen in einer Gruppe des Kindergartens „Hinteres Sandfeld“ in Winsen verfügt, nachdem eine Person positiv getestet wurde. Betroffen sind 20 Personen. Alle Personen beziehungsweise Erziehungsberechtigten wurden erreicht.

Hier gibt es eine Übersicht über die Regionen. Die Zahl außerhalb der Klammer gibt die Zahl der insgesamt infizierten Personen, die in der Klammer die davon derzeit aktuell erkrankten Personen an.

Zahlen:
Bergen: 464 (22)
Stadt Celle: 2164 (66)
Eschede: 66 (2)
Faßberg: 96 (4)
Hambühren: 273 (19)
Lohheide: 10 (0)
SG Flotwedel: 248 (9)
SG Lachendorf: 198 (5)
SG Wathlingen: 411 (10)
Südheide: 173 (8)
Wietze: 257 (23)
Winsen: 167 (5)

Derzeit sind 349 Menschen in Quarantäne. Die Quarantänen gehen dabei quer durch alle Bevölkerungsschichten und Altersstufen. Der Landkreis weist deshalb eindringlich darauf hin, dass bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften dringend darauf zu achten ist, dass die bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Wichtig ist außerdem auch weiterhin, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, eingehalten wird.

Das Abstandsgebot und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt auch für das eigene Umfeld.

lkc

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