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Hauptverhandlung wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

LÜNEBURG/CELLE. Am 20. Mai 2021 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg die Hauptverhandlung gegen vier Angeklagte im Alter von heute 27 bis 57 Jahren u. a. wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Marihuana in nicht geringer Menge.

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten in ihrer Anklageschrift zur Last, von Februar bis November 2020 im Landkreis Celle in unterschiedlicher Beteiligung insgesamt sieben Straftaten vorwiegend aus dem Bereich der Betäubungsmitteldelikte begangen zu haben. Die Angeklagten hätten sich, so die Anklageschrift, im Februar 2020 zu einer Bande zusammengeschlossen, um mit weiteren gesondert Verfolgten mit Marihuana bzw. Cannabis in nicht geringer Menge Handel zu treiben. Hierzu seien in verschiedener Zusammensetzung zwei sog. Indoorplantagen in Bergen und Langlingen betrieben und dafür elektrische Energie entzogen worden. Darüber hinaus hätten zwei der Angeklagten auch mit Kokain und Dopingmitteln gehandelt sowie bei einer weiteren Tat ohne entsprechende behördliche Erlaubnis eine halbautomatische Schusswaffe und Munition besessen. Auch ein weiterer Angeklagter soll mit Dopingmitteln Handel getrieben haben.

Alle Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Fortsetzungstermine sind auf den 31. Mai, auf den 16., 23. und 29. (ausnahmsweise: 13:00 Uhr) Juni, auf den 5., 13. und 21. Juli und auf den 5. August 2021, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den zweiten Verhandlungstag ist ein Zeuge geladen.

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