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Coronas-Update: Stand 18.05.2021, 10 Uhr – Eine Neuinfektion seit gestern

Landkreis CELLE. Die vom Robert-Koch-Institut angegebene 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Celle, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage, (https://www.rki.de/inzidenzen) wird heute mit 43,0 angegeben (Datenstand: 18.05.2021, 0 Uhr).

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass Personen, die als genesen eingestuft werden, darüber automatisch in den kommenden Tagen eine Bescheinigung zugesandt bekommen. Nachfragen sind nicht nötig.

Seit gestern wurde eine Person auf das Sars-CoV-2-Virus positiv getestet. Aktuell sind mit dem Corona-Virus im Landkreis Celle 155 Personen infiziert. Die Zahl der seit Beginn der Pandemie im März 2020 Erkrankten liegt bei 4.528.

Es werden fünf Personen im AKH mit einer Sars-CoV-2-Infektion behandelt, drei davon auf der Intensivstation, zwei Personen werden beatmet.

Das Gesundheitsamt hat Quarantänen in einer ersten Klasse der Grundschule Eschede verfügt, nachdem dort eine Person positiv getestet wurde, betroffen sind zwölf Personen in Quarantäne. Ebenfalls Quarantänen nach eine positiven Fall wurden in einer ersten Klasse der Grundschule Groß Hehlen verfügt, dort sind sieben Personen betroffen. Alle Personen beziehungsweise Erziehungsberechtigten wurden erreicht.

Hier gibt es eine Übersicht über die Regionen. Die Zahl außerhalb der Klammer gibt die Zahl der insgesamt infizierten Personen, die in der Klammer die davon derzeit aktuell erkrankten Personen an.

Zahlen:
Bergen: 464 (20)
Stadt Celle: 2164 (54)
Eschede: 67 (3)
Faßberg: 96 (3)
Hambühren: 273 (17)
Lohheide: 10 (0)
SG Flotwedel: 248 (8)
SG Lachendorf: 198 (4)
SG Wathlingen: 411 (10)
Südheide: 173 (8)
Wietze: 257 (23)
Winsen: 167 (5)

Derzeit sind 349 Menschen in Quarantäne. Die Quarantänen gehen dabei quer durch alle Bevölkerungsschichten und Altersstufen. Der Landkreis weist deshalb eindringlich darauf hin, dass bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften dringend darauf zu achten ist, dass die bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Wichtig ist außerdem auch weiterhin, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, eingehalten wird.

Das Abstandsgebot und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt auch für das eigene Umfeld.

lkc

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