NIEDERSACHSEN. Bald geht nichts mehr ohne den Elektronischen Heilberufsausweis. Er wird der Schlüssel zu zentralen Anwendungen in der digitalen medizinischen Infrastruktur. Wer die Entwicklung bislang noch abgewartet hat, sollte sich jetzt beeilen.
Der elektronische Arztausweis wird zunehmend integraler Bestandteil der ärztlichen Berufsausübung sein. Gemäß gesetzlicher Lage benötigen Ärztinnen und Ärzte den eArztausweis seit 1. Januar 2021 verpflichtend zur rechtssicheren qualifizierten elektronischen Signatur (QES) von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU).
Aufgrund einer Übergangsregelung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband wurde die Frist zur verpflichtenden Versendung einer eAU an die Krankenkassen aber bis zum 1. Oktober 2021 verlängert.
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