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Appell zum Suchtproblem: Entwurf zur Änderung des Glücksspielgesetzes nicht zustimmen – Spielerschutz ernst nehmen

NIEDERSACHSEN. Die niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) appelliert an die Mitglieder des Niedersächsischen Landtages, den Spielerschutz ernst zu nehmen und dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des Glücksspielgesetzes nicht zuzustimmen.

In einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf verwies die NLS darauf, dass das Automatenspiel in Spielhallen im Vergleich mit anderen Glücksspielarten im Hinblick auf Suchtgefahren besonders problematisch sei. Eine abermalige Aufweichung der zurecht gesetzlich beschränkten Spielangebote widerspreche dem Schutz der Spieler vor Glücksspielsucht, ein Ziel, das im Glücksspielstaatsvertrag ausdrücklich verankert ist.

„Eine Reduktion des Angebotes von Geldspielmöglichkeiten ist die wirksamste Maßnahme der Suchtprävention“, so Martina Kuhnt, Glücksspielsuchtexpertin der NLS. „Mit der Zustimmung zu dem Gesetzentwurf wird die im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Beschränkung der Spielmöglichkeiten erneut aufgeweicht.“

Das Argument, dass auf diese Weise eine sozialverträgliche Schließung von Spielhallen ermöglicht werde, gelte nicht, weil diese Spielhallen bereits seit neun Jahren nur übergangsweise aufgrund einer Härtefallregelung betrieben werden. Diese Übergangsregelung sei zudem erst im letzten Jahr nochmals verlängert worden. Niedersachsen nimmt nach Angaben der NLS bei der Zahl der Geldspielgeräte in Spielhallen bezogen auf die Einwohnerzahl im Bundesvergleich einen überdurchschnittlichen Platz ein. Gleiches gelte für die Zahl der Spielhallenkonzessionen. „Räumt das Land dem Grundsatz der Gewerbefreiheit eine höhere Bedeutung zu als dem Spielerschutz und wählt den Weg der geringstmöglichen Beschränkung?“, fragt die NLS. Es stelle sich die Frage der Verhältnismäßigkeit von Gewerbefreiheit und Spielerschutz – der Erhalt von 825 Arbeitsplätzen steht einer Zahl von 40.000 Niedersachsen mit einem glücksspielsuchtbezogenen Problem gegenüber.

„Sucht kann jede*n betreffen. Suchthilfe hilft!“

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