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Bürgerinitiative Umwelt Wathlingen: „Die drohende Flut(ung)“

WATHLINGEN. Die Firma K+S plant, das ehemalige Wathlinger Kalibergwerk weiter zu fluten. „Dabei hätte es von Anfang an mit dem Salz von der Halde versetzt bzw. verfüllt werden können. Das wäre der richtige Umgang mit dem Bergwerk und dem Haldensalz gewesen. Auch nach einer bereits teilweise erfolgten Flutung ist ein Versatz der Halde nach unserer Überzeugung immer noch möglich! Damit wäre eine Vielzahl von Umweltgefahren für Wathlingen gebannt“, so macht die BI Umwelt ihre Position deutlich.

Entnahmestelle von Fuhsewasser für die Flutung des ehemaligen Kalibergwerkes. Es droht nach Meinung der BI die Flutung direkt und indirekt zur Versalzung und Vergiftung des Grundwassers von Hänigsen bis Nienhagen und darüber hinaus

Demnach gehe es um folgende Gefahrenlage:

• Versalzung des Grundwassers durch die Halde selbst

• Versalzung des Grundwassers durch salziges Flutungswasser, das durch den

   unterirdischen Druck in der Zukunft wieder aus dem Grubengebäude heraus-

   gedrückt wird

• Vergiftung des Grundwassers und Belastung der Fuhse durch die geplante

   Mülldeponie auf der Halde

• Vergiftung des Grundwassers durch die chemischen Rüstungsaltlasten im

   Bergwerk

• erhebliche Bodensenkungen über dem Bergwerk

„Wir lehnen die Flutung des Kalibergwerkes deshalb grundsätzlich ab – egal, ob mit Halden- und  Deponsickerwässern aus Wathlingen oder (wie aktuell geplant) zusätzlich mit Halden-/Produktionswässern anderer K+S Standorte, wie Giesen, Sehnde oder gar aus Hessen geflutet werden soll“, heißt es von der BI.

„Die Umweltgefahren sind immer dieselben!“

Deshalb sei es bis heute auch völlig unverständlich, weshalb sich der Wathlinger Bürgermeister Harms 2004 trotz damaliger Kritik an der Flutung für die Realisierung einer Flutungsleitung von der Fuhse zum Bergwerk über private und gemeindeeigene Grundstücke eingesetzt habe. Die „Anerkennungsgebühr“ für die Gemeinde von insgesamt knapp 80,- € könne kaum der wahre Grund gewesen sein.

Die BI beabsichtigt, gegen jede Form der weiteren Flutung vorzugehen und hat Anfang dieses Jahres bei dem Landesbergamt Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen bezüglich der Rüstungsaltlasten gestellt. Nachdem das LBEG diese Fragen kürzlich nur höchst unzureichend beantwortet habe, hat die BI jetzt Widerspruch eingelegt und darüber hinaus ergänzende Anträge gestellt.

Das aktuelle Verhalten des LBEG reihe sich nahtlos in die bisher schon „extrem K+S freundliche Haltung“ ein. Im Bergwerk lagern nach Feststellung der BI toxische Rüstungsaltlasten und derSalzstockrand sei durch einen Tunnel sowie Durchbohrungen offenkundig erheblich geschwächt. Trotzdem habe das LBEG die Flutung 2007 im „besonderen öffentlichen Interesse“(!) für eilbedürftig erklärt. K+S habe die Flutung später dann aber über 5 Jahre faktisch unterbrochen – offensichtlich, um sich den Grubenhohlraum für Salzwässer von anderen Standorten aufzusparen. Und was habe das LBEG als Aufsichtsbehörde gegen diese Trickserei unternommen? Es habe K+S einfach gewähren lassen!

„Zu einem rechtsstaatlich sauberen Verwaltungsverfahren gehören Gefahrerforschungsmaßnahmen bzw. gründliche Untersuchungen und vor allem neutrale Gutachter. Im vorliegenden Fall durfte K+S das abschließende(!) Gutachten im Juli 2008 aber selbst erstellen. Kaum verwunderlich ist es absolut positiv für die Flutung ausgefallen und vom LBEG kritiklos akzeptiert worden. Bei unseren Recherchen Anfang des Jahres hat sich aber bereits herausgestellt, dass im März 2021 durch K+S eine erneute Befahrung (meint Besichtigung) des Bereiches um die Rüstungsaltlasten herum stattgefunden hat.

Nachdem wir bereits angekündigt hatten, dass wir das weitere Verfahren wegen der Flutung des Bergwerkes aufmerksam beobachten werden, wollen wir vom LBEG jetzt die Gründe für die aktuelle Besichtigung wissen und Zugang zu allen Ergebnissen erhalten. Gespannt sind wir, ob K+S auch diese Besichtigung wieder ganz allein durchführen durfte oder ob auch Behördenmitarbeiter anwesend waren“, ist das Fazit der BI.

Holger Müller
Foto: privat

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