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Impfzertifikat: Nötig ist der Scan von zwei QR-Codes

Landkreis CELLE. Über das offizielle Impfportal des Landes Niedersachsen www.impfportal-niedersachsen.de kann jede Person, die in einem Impfzentrum oder durch ein mobiles Team bereits geimpft worden ist, ihr persönliches digitales Impfzertifikat herunterladen. Alternativ kann das digitale Impfzertifikat auch über die Hotline des Landes unter 0800 99 88 66 5 abgefragt und postalisch zugesandt werden. Online reicht dabei die Eingabe der Daten der Zweitimpfung, um zwei QR-Codes zu erhalten. Alle Personen, die in den Impfzentren geimpft worden sind, können sich ihr Impfzertifikat auch in einer Apotheke ausstellen lassen. Teilnehmende Apotheken in Ihrer Nähe finden Sie unter www.mein-apothekenmanager.de.

Die im Zertifikat enthaltene QR-Codes kann mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App eingescannt werden. Um den vollständigen Schutz nachzuweisen, müssen zwei QR-Codes eingesacannt werden. Genesene haben vom Gesundheitsamt eine Bescheinigung erhalten. Ist bereits eine Nachimpfung erfolgt, kann hierfür im Impfzentrum oder in der Apotheke lediglich ein QR-Code generiert werden. Für einen vollständigen Impfnachweis muss daher zusätzlich die Bescheinigung des Gesundheitsamtes mitgeführt werden. Zukünftig soll es auch die Möglichkeit geben, diese Bescheinigung in der App zu hinterlegen. Gleiches gilt für Johnsen&Johnsen. Laut Aussage des Landes soll dieses Verfahren auch online über das Impfportal möglich sein.

Personen, die nicht in einem niedersächsischen Impfzentrum geimpft worden sind, wenden sich bitte an eine Apotheke oder an die Arztpraxis, in der die Impfung stattgefunden hat. Personen die ab sofort Ihre Erst- bzw. Zweitimpfung in einem Impfzentrum erhalten, haben die Möglichkeit, sich direkt nach der Impfung eine QR-Code vor Ort ausdrucken zu lassen. Bitte beachten Sie, dass das Zertifikat beidseitig mit jeweils einem QR-Code für die Erst- und Zweitimpfung bedruckt ist. Beide QR-Codes müssen Sie in die App einscannen.

Genesene mit erfolgter Nachimpfung bekommen ein Zertifikat für eine Impfung in der Apotheke oder bei Nachimpgung ab jetzt im Impfzentrum. Die Genesenen Bescheinigung muss zusätzlich mitgeführt werden. Der QR-Code kann eingescannt werden. Bei Johnsons&Johnson gilt man laut App auch nicht als vollständig geimpft, hier kann auch nur der eine QR-Code eingescannt werden (in Apotheken erhältlich). Der Ausdruck ist mitzuführen als Nachweis, dass es sich um Johnson&Johnson handelt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.digitaler-impfnachweis-app.de oder auf der Internetseite des BMAS unter www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-digitaler-impfnachweis.html

lkc

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