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LINKE: „Niedersachsen presst seine Kommunen aus – Wegfall von Kosten der Unterkunft ist ein Skandal!“

NIEDERSACHSEN. Das Land wolle seinen Zuschuss für die Mietkosten von Hartz-IV-Empfängern an die Kommunen in Etappen streichen. Ab 2024 sollen demnach Landesausgaben von 142 Millionen Euro entfallen. Das berichtet die Fraktion der LINKEN im Landesparlament.

Heidi Reichinnek, Vorsitzende der LINKEN Niedersachsen, ist entsetzt: „Dass die GroKo die Landeszuschüsse für die Kosten der Unterkunft (KdU) von Hartz- IV-Beziehenden streicht, ist ein Skandal! Wie stellt die Landesregierung sich das eigentlich vor? Die kaputt gesparten Kommunen übernehmen die Kosten dann mal eben, während sie riesige Schuldenberge vor sich herschieben und wieder dem Diktat der ‚schwarzen Null‘ unterworfen sind? Die Realität wird eine andere sein: die Kommunen geben die Kosten weiter, indem sie Zuschüsse noch restriktiver vergeben, oder sie sparen an anderer Stelle. Weitere Einsparungen werden dann vor allem die – jetzt schon zu geringen – freiwilligen sozialen Leistungen betreffen, denn nur hier haben die Kommunen überhaupt noch Spielräume. Schon jetzt muss jeder fünfte Haushalt im Hartz IV-Bezug bei der Unterkunft draufzahlen – und das von einem Satz, der weit unter dem Existenzminimum liegt. Das ist für die Betroffenen eine Katastrophe. Betrachtet man zusätzlich die bis in den Himmel steigenden Mietkosten muss man fragen, wie die Menschen überhaupt noch über die Runden kommen sollen. Das Vorgehen der niedersächsischen GroKo zeigt einmal mehr deutlich, dass soziale Gerechtigkeit für CDU und SPD nichts ist, als eine hohle Phrase.“

LINKEN-Co-Vorsitzender Lars Leopold ergänzt: „Wohnkosten werden von den Jobcentern nur anerkannt und finanziert, sofern sie ‚angemessen‘ sind. Was im Einzelnen als ‚angemessen‘ gilt, wird von den Kommunen vor Ort selbst festgelegt und ist jetzt schon in den meisten Fällen viel zu niedrig angesetzt. Durch die Streichung der Landeszuschüsse, wird sich die Situation sicher noch weiter verschärfen. Die Differenz zur tatsächlichen Miete müssen die Betroffenen dann aus den ohnehin zu knapp bemessenen Regelleistungen aufbringen. Sprich: Sie müssen nicht erstattete Wohnkosten durch Einschränkungen bei anderen Ausgaben wie etwa beim Essen, Kleidung, sozialer Teilhabe oder Mobilität ausgleichen, um nicht etwa Mietschulden anzuhäufen oder perspektivisch gar aus der Wohnung zu fliegen. Um die Armut durch Hartz-IV nicht noch zu verstärken, muss die Landesregierung ihre katastrophale Entscheidung umgehend zurücknehmen!“

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