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Stiller Alarm für die Justiz – Neue mobile Alarmgeräte in Oldenburg vorgestellt – Schutz von Mitarbeitern außerhalb des Büros

NIEDERSACHSEN. Die Justiz in Niedersachsen stattet ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „im Außendienst“ mit mobilen Alarmgeräten aus. Damit soll dem zunehmend rauen Klima begegnet werden, dem die Mitarbeiter teilweise ausgesetzt sind. Gedacht sind die Alarmsysteme insbesondere für Gerichtsvollzieher, Betreuungsrichter sowie Beschäftigte des Ambulanten Justizsozialdienstes (z.B. Bewährungshelfer).

Justiz-Staatssekretär Dr. Frank-Thomas Hett hat die neuen Geräte am Amtsgericht Oldenburg vorgestellt. Ab August 2021 beginnt in Niedersachsen das Projekt mit dem Namen MARK (Mobiles Alarmierungs- und Rettungsrufsystem mittels Koordinatenortung). Zunächst findet eine zweijährige Pilotphase statt; diese wird von einer am Oberlandesgericht Oldenburg angesiedelten Projektgruppe begleitet. Das Projekt beinhaltet die landesweite Ausstattung mit 200 angemieteten mobilen Alarmgeräten. Dafür stehen in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 200.000 Euro bereit.

Die Geräte im Hosentaschenformat ermöglichen die unbemerkte Absetzung eines stillen Alarms. Bei Alarmauslösung werden die Koordinaten des Geräts und damit die exakte Position des Alarmauslösenden an eine rund um die Uhr besetzte Leitstelle gesendet, welche die Informationen an die Polizei weiterleitet. Bestenfalls kann so Hilfe angefordert werden, bevor die Mitarbeiter überhaupt in Bedrängnis geraten.

Staatssekretär Dr. Hett: „Gerichtsvollzieher und andere Amtsträger im Außendienst müssen oft einiges aushalten. Deshalb prüfen wir fortlaufend, wie wir alle Beschäftigten unterstützen und schützen können. Das gilt insbesondere für jene Beschäftigten, die außerhalb unserer gesicherten Gerichtsgebäude tätig sind. Für diese Situationen gab es bislang keine technische Unterstützung. Wenn sich der Alarmknopf bewährt, kann er nahtlos in den Regelbetrieb übernommen werden.“

Das Projekt könnte bei erfolgreichem Abschluss in Niedersachsen den insgesamt rund 430 Gerichtsvollziehern, knapp 470 Beschäftigten im AJSD sowie einer großen Anzahl von Betreuungsrichtern und -rechtspflegern zugutekommen. Das Projekt entspricht dem Ziel des Justizministeriums, den Fokus „Sicherheit“ nicht nur auf die Gerichtsgebäude zu legen, sondern auch auf die Personen im Außendienst. Bereits im Jahr 2018 wurden in Niedersachsen für Gerichtsvollzieher Schutzwesten beschafft.

PR

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