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Geringe Planungssicherheit für Betriebe – IHKLW sieht Nachholbedarf bei Corona-Verordnung des Landes

LÜNEBURG. Nach der heutigen Vorstellung der ab morgen gültigen Corona-Verordnung hat die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) den erkennbaren Kurswechsel in der Corona-Politik begrüßt. „Die alleinige Orientierung an den bislang etablierten Inzidenzwerten wurde der aktuellen Situation mit steigenden Impfzahlen und niedriger Krankenhausbelegung nicht mehr gerecht“, kommentiert IHKLW-Hauptgeschäftsführer Michael Zeinert die neue Coronaschutzverordnung des Landes Niedersachsen.

Nach Auffassung der IHKLW bedeutet die 3-G-Regel bzw. 2-G-Regel für viele Unternehmen mehr Planungssicherheit mit veränderten Zugangsvoraussetzungen, die vor allem der Gastronomie und der Veranstaltungswirtschaft große Unsicherheiten bereitet hatten.

„Dennoch mangelt es der Verordnung noch immer an einem dauerhaft tragfähigen Rahmen für unsere Betriebe“, sagt Zeinert. Insbesondere der geringe, aber bedeutende Inzidenzwert von 50 sei schon heute in neun Städten beziehungsweise Landkreisen des Landes erreicht. „Ein 3-Stufenmodell ohne Definition der Konsequenzen lässt Raum für Spekulationen bis hin zum Lockdown. Gerade die Veranstaltungsbranche sowie Kultur- und Kreativwirtschaft brauchen allerdings längere Vorläufe und Planungssicherheit, um mit Events, Kongressen und Messen wieder ein Stück weit zur Normalität zurückkehren zu können“, kritisiert Zeinert. Aus Sicht der IHKLW bleibt es bei einer gewissen Unsicherheit, da die bisherige Pandemiebekämpfung oftmals Verlässlichkeit und Planbarkeit habe vermissen lassen. „Einen weiteren Lockdown würden die Betriebe jedenfalls nicht verkraften“, warnt Zeinert.

Aus Sicht der IHKLW bietet die 3-G- bzw. 2-G-Regel grundsätzlich die Chance für stabile und planbare Öffnungen. Die Medaille habe aber wie so oft zwei Seiten. „Denkbar ist, dass eine Testpflicht für Ungeimpfte im Zuge der 3-G-Regel zunächst für weniger Frequenz und damit Umsatz beispielsweise in Gastronomie, Beherbergung oder Freizeitbetrieben sorgt“, erklärte Zeinert. Hinzu komme der Kontrollaufwand für Unternehmen. Die IHKLW fordert, für diesen Aufwand und diese Kosten einen Ausgleich für die Betriebe zu schaffen. Insgesamt sieht sie bei der Teststrategie noch Luft nach oben. „Es passt nicht zusammen, dass der Staat die Tests, die er selbst verlangt, nicht länger bezahlen möchte, aber gleichzeitig von den Unternehmen genau das einfordert – nämlich regelmäßige Mitarbeitertests auf eigene Kosten der Betriebe. Das ist ein Abschieben auf die Wirtschaft“, so Zeinert weiter.

PR

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