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Frustration bei vielen Eltern – Elternräte weisen auf zahlreiche Widersprüche und Lücken in den Verordnungen des Landes hin!

Landkreis CELLE. „Die neue Verordnung zum Schulstart wirft mehr Fragen auf als dass sie Antworten gibt und steht der Verordnung für den Veranstaltungs- und Freizeitbereich diametral entgegen“, ist die nüchterne Feststellung der Elternräte. Politik sollte so agieren, dass Menschen nachvollziehen können, was sie macht. Wenn Verordnungen heraus gegeben werden, sollten diese für alle nachvollziehbar sein und klare Antworten geben.

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes zum Schulstart trifft in der Elternschaft eher auf Unverständnis als auf Akzeptanz und wirft mehr Fragen auf als dass sie Antworten gibt! „Eineinhalb Jahre Pandemie und noch immer kein schlüssiges Konzept für Schulen“, so Kathrin Langel vom Kreiselternrat (KER). „Von einer kompetenten Landesregierung wäre mehr zu erwarten!“ darin sind sich die Vertreter*innen von KindergartenStadtelternrat (KSE), Stadtelternrat (StER), Kreiselternrat (KER) und Landeselternrat (LER) einig.

Wieso müssen Grundschülerinnen -uns schüler im Unterricht am Platz eine Maske tragen? Wen schützen wir damit? Wenn erwiesen ist, dass die Kinder nur so geschützt werden können, warum ist dann die Maskenpflicht im Unterricht erforderlich, wird aber in den Pausen und im Sportunterricht, wenn die Kinder keinen Abstand mehr halten, ausgesetzt?
Ein Grundschulkind im Hort muss seine Maske bis 17.00 Uhr tragen. Ein Kind, das nach Schulschluss mit 10 Freunden spielt, im Indoorspielpark oder bei einer Feier von bis zu 25 Personen PLUS weiterer geimpfter, genesener, Kinder bis 6 Jahre und weiterer Schüler muss das nicht? Welche Antwort geben die Politik und die Verwaltung Eltern, die sich über den langen Zeitraum des Masketragens für Kinder beklagen? Warum muss ein Kind länger Maske tragen als die meisten Erwachsenen, obwohl es regelmäßig getestet wird?

„Die Politik hatte eineinhalb Jahre Zeit, um einen Fahrplan zu erstellen und gibt nun einen Dreiwochenplan heraus voller Widersprüche und Lücken“, sagt Stephan Ohl, Vorsitzender des Stadtelternrats. „Und wenn man die Verordnungen für die Schule mit der Verordnung für den Freizeit- und Veranstaltungsbereich vergleicht, ergeben sich krasse Widersprüche!“

„Nehmen wir z.B. eine Einschulungsfeier: Bei der Einschulung mit z.B. 100 Personen darf nur EIN Elternteil als Begleitperson mitkommen. Die Begleitperson muss getestet, geimpft oder genesen sein. Das Kind selbst muss negativ getestet sein. Während der Einschulungsfeier müssen alle Anwesenden während der gesamten Feier eine Maske tragen. Würden dieselben 100 Menschen zur selben Zeit zu einem Kindertheater eines Puppenspielers in den selben Räumlichkeiten gehen, müssten sie während der Veranstaltung KEINE Maske tragen, KEINEN Sicherheitsabstand einhalten und es dürften wesentlich mehr Personen zusammen sitzen. Wie soll man das den Kindern noch erklären?“ Ebenso absurd ist es, wenn 25 Schüler*innen vormittags zu einem privaten Treffen zusammen kämen, um zu lernen. Auch dies wäre laut Verordnung möglich!

Diese Widersprüche sorgen in der Elternschaft für große Verunsicherung und für Frust! Von einer kompetenten Landesregierung ist zu erwarten, dass sie Antworten auf diese Fragen hat und dass Sie einen klaren Fahrplan für das kommende Schuljahr aufzeigt! Politik und Verwaltung müssen Klarheit, Sicherheit und Transparenz herstellen, sonst haben Entscheidungen keine Akzeptanz!

In allen Schulformen von der Grundschule bis zur weiterführenden Schule müssen die Kinder im Gebäude und im Unterricht (auch am Sitzplatz) eine Maske tragen. Bis zum 10.9. wird täglich getestet, danach 3 mal wöchentlich. Maskenpausen sollen ermöglicht werden. Außerhalb des Schulgebäudes, auf dem Schulgelände muss keine Maske getragen werden, im Sportunterricht auch nicht!

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