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Gebärdensprachdolmetscher für Ratssitzungen der Stadt Celle

  • Celle

CELLE. Um eine Teilhabe von Hör- und Sprachbehinderten an öffentlichen Ratssitzungen sicherzustellen, möchte die Initiative und Fraktion Zukunft Celle schnellstmöglich einen Gebärdensprachdolmetscher/eine Gebärdensprachdolmetscherin sowie eine Untertitelung der Aufzeichnungen.

„Es ist ein längst selbstverständlicher Schritt, die Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Geschehen allen zu ermöglichen. Deshalb liegt seit Juni 2021 der Stadt Celle ein Antrag von Zukunft Celle vor, damit zukünftig auch Hör- und Spracheingeschränkte die Ratssitzungen der Stadt Celle verfolgen können“, sagt Ute Rodenwaldt-Blank, Stadtratsmitglied der Fraktion Zukunft Celle.

Bereits am 1. Mai 2002 trat das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft. Es regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts und stellt die Umsetzung des Benachteiligungsverbots im Grundgesetz sicher: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (GG Artikel 3, Absatz 3). Die Deutsche Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt; das Recht auf ihre Verwendung ist festgeschrieben.

Das Kernstück des Gesetzes sind die Gleichstellung Behinderter und die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche. Ihnen soll zu allen Lebensbereichen ein umfassender Zugang ermöglicht werden; sie dürfen nicht diskriminiert werden.
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die am 30. März 2007 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde und somit auch bindend im deutschen Rechtssystem ist, unterstreicht dieses nochmals, da auch dessen Ziel „die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ ist. Diesem Ziel ist auch das Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) vom 25. November 2007 verpflichtet, welches zusätzlich explizit das Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen (§6) festlegt.

„Daher ist es nur folgerichtig, dass auch die Stadt Celle ihren Bürgerinnen und Bürgern mit Hör- und Sprachbehinderungen die barrierefreie Teilhabe an öffentlichen Ratssitzungen ermöglicht. Dabei sollte nicht nur die juristische Einhaltung von Gesetzen als Grund gelten, sondern vor allem die moralische Verpflichtung und Verantwortung allen Bürgerinnen und Bürgern gleichberechtigt zu begegnen“, ergänzt Michel Devezeau, Stadtratskandidat für Zukunft Celle.

PR

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