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Aktuelle Informationen des Gesundheitsamtes – Fragen zur Niedersächsischen Corona-Verordnung können häufig selbst beantwortet werden

Landkreis CELLE. Bedingt durch die weiterhin dynamische Corona-Lage im Land arbeitet auch das Gesundheitsamt im Landkreis Celle nach wie vor mit Hochdruck daran, die Kontaktnachverfolgung sicherzustellen. Die seit gestern, 2. September, geltende neue Corona-Allgemeinverfügung mit der erweiterten 3-G-Regelung führt zudem auch bei vielen Bürgerinnen und Bürgern sowie gastronomischen, kulturellen Einrichtungen und Veranstaltern zu vermehrten Fragen.

„Damit das Gesundheitsamt weiterhin verlässliche Arbeit leisten kann, bitten wir daher vor einer möglichen Kontaktaufnahme um Selbstinformation. Auf der Homepage des Landkreises Celle gibt es mit Klick auf „Informationen zu SARS-CoV-2″ eine Verlinkung auf einen Fragen-Antwort-Katalog des Landes Niedersachsen sowie sehr anschauliche Piktogramme zu den geläufigsten Fragestellungen. Die meisten Unklarheiten werden in aller Regel bereits nach Durchsicht gut beantwortet.“, so Landrat Klaus Wiswe. Sofern dennoch weitere Unsicherheiten auftreten sollten, wenden sich Bürgerinnen und Bürger vorzugsweise an die dafür zentral eingerichtete E-Mail-Adresse Corona@lkcelle.de, damit ihre Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden können. Aufgrund der Vielzahl an eingehenden Vorgängen bittet der Landkreis Celle von parallelen telefonischen Rückfragen abzusehen, um ressourcenschonend arbeiten zu können und Vorgänge nicht in die Länge zu ziehen.

Wichtig im Zusammenhang mit Hygienekonzepten:
Öffentlich zugängliche Einrichtungen mit Kunden- oder Besuchsverkehr jeglicher Art sowie die Durchführung einer Veranstaltung / Versammlung setzen gemäß § 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung ein Hygienekonzept voraus. Hygienekonzepte sind jedoch nicht generell dem Gesundheitsamt zur Genehmigung vorzulegen. Dies ist nur dann erforderlich, wenn Sitzungen, Zusammenkünfte beziehungsweise Veranstaltungen von mehr als 1000 Teilnehmenden geplant werden, da diese der Genehmigung bedürfen.

Sachstand Auffrischung Corona-Impfung:
In Niedersachsen sollen die Drittimpfungen im Oktober starten. Sie sind für über 80-Jährige vorgesehen, gestartet wird das Programm mit mobilen Impfteams in den Altenheimen. Auch Hausärztinnen und Hausärzte werden demnächst ein Angebot zur Auffrischungsimpfung für vulnerable Gruppen unterbreiten.

Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe:
Aus Kapazitätsgründen kann das Gesundheitsamt aktuell keine neuen Termine zur Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe gem. § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz vorhalten. Sobald neue Zeitfenster ermöglicht werden können, werden diese auf unserer Homepage im Bereich „Gesundheitsamt“ veröffentlicht. Bis zum Nachholen der Belehrung in unserem Hause hat der Beschäftigungsbetrieb ersatzweise diese Belehrung vorzunehmen und zu dokumentieren.

lkc

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