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Fall des Monats – Fitnessstudio sperrt sich: Bodybalance entlässt Minderjährige nicht aus dem Vertrag

NIEDERSACHSEN. Ohne das Wissen der Erziehungsberechtigten schließt eine Minderjährige einen Vertrag in einem Fitnessstudio der Kette Bodybalance und Lady-Fitness GmbH & Co. KG ab. Obwohl der Vertrag unwirksam ist, beharrt das Studio auf Vertragsschluss und gesetzliche Kündigungsfristen.

Was ist passiert?

Eine minderjährige Verbraucherin möchte sich 2019 in einem Delmenhorster Fitnessstudio der Kette Bodybalance anmelden. Ihre alleinerziehende Mutter spricht sich dagegen aus. Den Vertrag unterzeichnet die 15-Jährige daraufhin ohne das Wissen der Mutter, jedoch mit Unterstützung der Großmutter. Nach einiger Zeit erfährt die Mutter vom Vertragsabschluss. Aus Angst, ihre Tochter könne in Zahlungsschwierigkeiten geraten, übernimmt sie die Zahlungen. Bei Durchsicht ihrer Unterlagen wird der Mutter jedoch klar, dass ihre minderjährige Tochter den Vertrag ohne Einwilligung eines Erziehungsberechtigten abgeschlossen hat. Sie macht Bodybalance im August 2021 schriftlich darauf aufmerksam, dass der Vertrag unwirksam ist. Die Zahlungen stellt sie ein. Bodybalance hingegen verweist auf die gesetzlichen Kündigungsfristen und teilt mit, der Vertrag könne erst zu Ende August 2022 gekündigt werden.

Rechtliche Einordnung:
„Die Sache ist ganz klar“, sagt Ilsemarie Luttmann, Beraterin der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Göttingen, und erklärt: „Die Tochter ist minderjährig und die Großmutter nicht erziehungsberechtigt. Der Vertrag ist damit unwirksam.“ Grundsätzlich gilt: Minderjährige dürfen einen solchen Vertrag nicht allein abschließen. Wird der Vertrag von den Eltern als gesetzliche Vertreter nicht genehmigt, ist er von Anfang an als unwirksam anzusehen. „Damit besteht zwischen der jungen Verbraucherin und Bodybalance überhaupt kein Vertrag“, so Luttmann.

Ergebnis der Beratung und Tipps der Verbraucherzentrale:
Auf dieser Rechtsgrundlage könnte die Verbraucherin eigentlich sogar alle geleisteten Beiträge zurückfordern, müsste dann aber gegebenenfalls Wertersatz für die Nutzung des Studios zahlen. Die Verbraucherzentrale rät in diesem Fall, dass die Mutter besser auf die sofortige Beendigung bestehen sollte. „Beharrt Bodybalance weiter auf den Vertrag, so bietet die Verbraucherzentrale weitergehende Unterstützung durch einen Rechtsanwalt an“, so die Expertin der Verbraucherzentrale. Allgemein rät Luttmann dazu, Zahlungen nicht einfach kommentarlos auszusetzen, sondern Dienstleister immer schriftlich über die Gründe zu informieren.

Bei Fragen zum Vertragsrecht hilft die kostenfreie Kurzberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch oder per Videoberatung.

PR

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