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Gesetze bei Haustürgeschäften weiter unzureichend – Klage der Verbraucherzentrale erfolglos

NIEDERSACHSEN, Haustürgeschäfte bedeuten meist nichts Gutes – das sieht auch eine Vielzahl an Verbraucherinnen und Verbrauchern so: Sie fühlen sich unter Druck gesetzt und empfinden solche Geschäfte als unseriös. Dennoch werden immer noch viele Verträge auf diese Art und Weise abgeschlossen. Dass das Gesetz wenig Schutz vor den unerbetenen Gästen bietet, zeigt eine erfolglose Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie fordert daher eindeutige Regelungen durch die Politik.

Bereits 2017 verklagte die Verbraucherzentrale Niedersachsen den Stromanbieter lekker Energie GmbH, nachdem sich Verbraucherinnen und Verbraucher über an der Haustür untergeschobene Energielieferverträge beschwert hatten. „Anders als Telefon- oder E-Mail-Werbung werden Haustürgeschäfte im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt“, erläutert Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Aus unserer Sicht stellen sie aber eine genauso unzumutbare Belästigung dar. Mit der Klage wollten wir Hausbesuche ohne vorherige Einwilligung daher generell verbieten lassen.“ In der ersten Instanz war die Klage erfolgreich, in der zweiten wurde das Urteil jedoch abgeändert. Dies wollte die Verbraucherzentrale Niedersachsen nicht hinnehmen und hat das Urteil überprüfen lassen. Die Beschwerde hat der Bundesgerichtshof jetzt zurückgewiesen, das Verfahren ist damit beendet.

Deutliche Verbote des Gesetzgebers sind gefordert

Obwohl Haustürgeschäfte viele Probleme bereiten, können sie also weiterhin ohne Einschränkung stattfinden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert eindeutige gesetzliche Regelungen der kommenden Bundesregierung. „Haustürbesuche sollten, genau wie Telefonwerbung, nur nach vorheriger Einwilligung möglich sein. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Anbietern und ungewollten Vertragsabschlüssen zu schützen“, sagt Preuschoff.

Tipps der Verbraucherzentrale

Vertreterinnen und Vertreter an der Haustür sollten besser konsequent abgewiesen werden. „Egal, was einem an der Tür vorgelegt oder versprochen wird, niemand muss sich unter Druck setzen lassen“, sagt die Rechtsexpertin. Auf keinen Fall sollte direkt etwas unterschrieben werden. „Wer wirklich an einem Angebot interessiert ist, kann sich die Unterlagen geben lassen und die Vertragsbedingungen in Ruhe überprüfen. Seriöse Anbieter werden dieser Bitte immer nachkommen und einen neuen Termin anbieten.“

Bei Fragen hilft die Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch oder per 
Videoberatung: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da

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