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WG: Wahleinspruch

Stadt und Landkreis CELLE. Gegen das am 29.9.2021 amtlich bekannt gemachte Wahlergebnis der Kreiswahl gegen die WG Celle und die WG Landkreis Celle form- und fristgerecht Einspruch ein und bitten um eine sachgerechte Wahlprüfung und ggf. Wahlwiederholung.

In der Begründung schreibt die WG: „Die Wahl erfolgte nicht nach den Vorschriften des Wahlgesetzes, da in einigen Wahllokalen und Briefwahlbezirken nicht die gem. § 29 Abs.2 NKWG erforderlichen zutreffenden Stimmzettel ausgegeben wurden. Die Wahl erfolgte somit in vielen Fällen auf ungültigen Stimmzetteln. Dies könnte ggf. zu einem wahlergebnisrelevant verfälschten Stimmergebnis geführt haben.“

PR

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