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Landtag modernisiert das Kommunalverfassungsgesetz und stellt die Weichen für eine weitere Batteriefabrik in Niedersachsen

NIEDERSACHSEN. Im Oktober-Plenum in dieser Woche beschlossen die Regierungsfraktionen von CDU und SPD unter anderem dringend notwendige Gesetzesanpassungen und zukunftsweisende Anträge. So wurde das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz an die Erfordernisse, die sich in der Praxis der kommunalen Arbeit und auch durch die neuen Gegebenheiten während der Corona-Pandemie gezeigt haben, angepasst. Die neuen Regelungen schaffen Rechtssicherheit im Bereich der Stellung der Gleichstellungsbeauftragten und bei der Verkündung von Rechtsvorschriften, die zukünftig auch digital erfolgen können. Schwerpunkte sind dabei mehr Transparenz bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens, indem den Antragstellern auch die Tragweite ihres Begehrens für den kommunalen Haushalt durch eine von der Verwaltung zu erstellende Kostenschätzung aufgezeigt wird. Ebenfalls neu eingeführt wird durch das überarbeitete Kommunalverfassungsgesetz der Ratsbürgerentscheid, womit künftig das Kommunalparlament Entscheidungen an alle Bürgerinnen und Bürger oder auch spezifische Bewohnergruppen abgegeben werden können. Damit wird die direkte Demokratie vor Ort deutlich gestärkt.

„Für mich ist besonders die bessere Vereinbarkeit von Mandat und Beruf durch diese Gesetzesänderung wichtig“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Jörn Schepelmann. „Oft wurde uns in den Anhörungen der Enquete-Kommission Ehrenamt vorgetragen, mit welchen beruflichen Nachteilen die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und -politiker sich konfrontiert sehen. Nun führen wir ein Benachteiligungsverbot analog der Freiwilligen Feuerwehr und den ehrenamtlichen Richtern für die kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger ein, damit eine erfolgreiche und zielorientierte Arbeit in den kommunalen Vertretungskörperschaften geleistet werden kann“, erläutert Schepelmann, der auch Sprecher seiner Fraktion für die Enquete-Kommission Ehrenamt ist.

Auch das Thema Corona spielte einmal mehr eine Rolle in diesem Plenarabschnitt. Auf Antrag der CDU-Fraktion wird die Förderung der Long- und Post-COVID-Forschung finanziell künftig noch weiter unterstützt. Dies ist vor allem für die Kinder wichtig, die sich noch nicht durch eine Impfung schützen können, aber ebenso für alle Betroffenen, denen mit den Forschungsergebnissen künftig zielgenauere Hilfe geboten werden soll. Dafür brauchen wir mehr Wissen und mehr Forschungsergebnisse. Verantwortliche Politik braucht eine faktengeleitete Entscheidungsfindung, die wir durch die breit aufgestellte und hochwertige Gesundheitsforschung in Niedersachsen in diesem Bereich weiterhin fördern wollen. Niedersachsen hat für COVID-Forschung über 27 Mio. Euro in 18 Forschungsprojekten bereitgestellt.

Niedersachsen ist Autoland. Und damit das auch künftig so bleibt, ist es enorm wichtig, den Weg für zukunftsfähige Antriebstechnologien zu bereiten und dabei einmal mehr unsere Standortvorteile hervorzuheben und zu nutzen. Darum wurde die Landesregierung auf Antrag der CDU aufgefordert, sich für den Bau einer weiteren Batteriezellenfabrik in Niedersachsen einzusetzen. In Anbetracht des Fortschritts und Marktpotenzials von E-Mobilität ist es unsere Aufgabe, die Standortvorteile des Autolands Niedersachsen für die geplante Batteriezellfabrik zu nutzen und weiter auszubauen. Niedersachsen kann eine weltweite Vorreiterrolle durch eine weitere Batteriezellfabrik einnehmen.

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