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Verschärfte Bestimmungen für AnrufLinienFahrten

  • Celle

CELLE. Wer eine Fahrt bestellt und nicht in Anspruch nimmt, darf künftig erst nach Bezahlung wieder mitfahren. Bei AnrufLinienFahrten, kurz ALF, handelt es sich um einen bedarfsgerechten Nahverkehr, welcher auf weniger stark frequentierten Linien angeboten wird. Die Fahrten erfolgen im Regelfall mit Taxen, die wie ein regulärer Bus nach Fahrplan, mit festem Linienweg und zum CeBus Tarif fahren und immer nur genau dann zum Einsatz kommen, wenn sie gebraucht werden.

Wer eine ALF in Anspruch nehmen möchte, muss sich mindestens 59 Minuten vor der Abfahrt telefonisch anmelden. Dieses umwelt- und klimafreundliche Angebot bietet die CeBus ihren Fahrgästen bereits seit einigen Jahren erfolgreich an. Allerdings ist es in der Vergangenheit immer häufiger dazu gekommen, dass Fahrten bestellt und nicht in Anspruch genommen wurden. Dadurch entstehen erhebliche Kosten u.a. für An- und Abfahrt des Taxis. Um dem zukünftig entgegenzuwirken, gelten ab dem 1. September neue Tarifbestimmungen. Wer eine ALF bestellt und nicht antritt, bekommt die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt und wird für ein Jahr von der Beförderung mit ALF ausgeschlossen. Nach Begleichung der Rechnung erlischt der Beförderungsausschluss.

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