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Bekanntmachung über die Räumung und Schau der Gewässer III. Ordnung im Gemeindegebiet Südheide

SÜDHEIDE. Gemäß Verordnung über die Unterhaltung und Schau der Gewässer III. Ordnung für das Gebiet des Landkreises Celle –  Unterhaltungsverordnung – vom 29.11.1983 (ABl. RegBez. Lüneburg 1984 S. 10), wird der Schautermin für die Gewässer III. Ordnung im Gemeindegebiet Südheide auf den 16.12.2021 festgesetzt.

Treffpunkt:
Hermannsburg: Rathaus, 13.00 Uhr
Ortsteil Baven: Denkmalplatz, Billingstraße/Am Moor, 13.00 Uhr            
Ortsteil Beckedorf: Eggers, Uhlenhop 9, 13.00 Uhr
Ortsteil Bonstorf: Speckhan, Bavener Straße 2, 13.00 Uhr
Ortsteil Lutterloh; Hof Meyer, Dorfstraße 10-12, 13.00 Uhr
Ortsteil Oldendorf: Weusthoff, Zur Bünd 7, 13.00 Uhr
Ortsteil Weesen: Thies, Raakamper Weg 1, 13.00 Uhr

Bis zu diesem Termin müssen die Gewässer dritter Ordnung vom Unterhaltungspflichtigen gem. § 61 Niedersächsisches Wassergesetz -NWG – unterhalten sein.

Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst seinen ordnungsgemäßen Abfluss sowie auch die Pflege und Entwicklung. Maßnahmen der Gewässerunterhaltung sind insbesondere

1.   die Reinigung, die Räumung, die Freihaltung und der Schutz des Gewässerbetts einschließlich seiner Ufer,
2.   die Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze,
3.   die Pflege von im Eigentum des Unterhaltungspflichtigen stehenden Flächen entlang der Ufer, soweit andernfalls eine sachgerechte Unterhaltung des Gewässers nicht gewährleistet ist,
4.   die Unterhaltung und der Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen.

Die Unterhaltungspflichtigen und zur Benutzung der Gewässer Befugte haben Gelegenheit zur Teilnahme an der Schau und zur Äußerung.

Der Umfang der auszuführenden Arbeiten ergibt sich aus §§ 2 – 4 der Unterhaltungsverordnung, die im Rathaus oder beim Landkreis Celle eingesehen werden kann.

Besonders wird darauf hingewiesen, dass u.a. Weideflächen grundsätzlich einzufrieden sind. Dies muss so geschehen, dass das Vieh die Ufer nicht beschädigen kann. Die Einfriedigungen müssen – sowie nicht anders angeordnet – 1,00 m von der oberen Böschungskante entfernt angebracht und unterhalten werden. Querzäune sind mit Durchfahrten (z.B. bewegliche Gatter) zu versehen. Wegen der Notwendigkeit maschineller Räumung über Zäune hinweg dürfen Einfriedigungen nicht höher als 1,00 m sein.

Ackergrundstücke dürfen nur in einem Abstand von mindestens 1,00 m von der oberen Böschungskante beackert werden.

Die Anlage offener Tränkstellen in und am Gewässer ist untersagt. Viehtränken sind so anzulegen, dass die Durchführung  der Unterhaltungsarbeiten nicht behindert wird.

Die Anforderungen an die Unterhaltung der Gewässer haben sich heute deutlich verändert.

Die Gewässer haben nicht nur die Aufgabe, das anfallende Wasser schadlos abzuführen, sondern sie sind gleichzeitig als Lebensraum zu erhalten und zu entwickeln. So sollte zukünftig z.B. geprüft werden, ob erforderliche Böschungsmahd wechselseitig, d.h. jährlich nur einseitig ausgeführt werden kann. Totholz kann eine wichtige Nahrungsgrundlage sein, daher ist nicht jeder Stock aus dem Gewässerbett zu entfernen. Dies ist nur erforderlich, wenn der Abfluss hierdurch behindert wird.

Artenschutzrechtliche Belange sind bei Maßnahmen der Gewässerunterhaltung grundsätzlich zu beachten, da die Gewässerunterhaltung von den Verboten des besonderen Artenschutzes nicht automatisch gesetzlich freigestellt ist. Wichtige Hinweise ergeben sich aus dem in Niedersachsen geltenden Leitfaden „Artenschutz und Gewässerunterhaltung“, der auf der Homepage des NLWKN Niedersachsen abgerufen werden kann. Sollten in den dort aufgeführten Karten für Ihr Gewässer besonders und/oder streng geschützte Tier- und Pflanzenarten verzeichnet sein, stimmen Sie sich bitte vor Durchführung der Arbeiten mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreis Celle ab. Dies gilt insbesondere, wenn Sie von den Empfehlungen der Artensteckbriefe abweichen müssen.

Die Schaukommission der Gemeinde Südheide wird an dem oben genannten Termin den Räumzustand der Gräben überprüfen und das Ergebnis dem Landkreis Celle mitteilen. Dieser ist befugt, die Beseitigung eventuell festgestellter Mängel mit Zwangsmitteln durchzusetzen.

Gemeinde Südheide
Die Bürgermeisterin

PR

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