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Bekämpfung gewerbsmäßige Urkundenfälschung/Verkauf von gefälschtenImpfausweisen

NIEDERSACHSEN. Unter der Leitung der Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim heute gemeinsam mit der Polizei 24 Wohn- und Gewerbeobjekte im Raum Hildesheim, im Bereich Göttingen, im Raum Hannover, im Landkreis Northeim, im Landkreis Gifhorn sowie im Bereich Hessen durchsucht. Die Mitteilung der StA Hildesheim finden Sie hier.

In dem Ermittlungsverfahren geht es um den Tatvorwuf der gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit der Herstellung und des Verkaufs von gefälschten Impfausweisen. Dazu äußert sich Justizministerin Barbara Havliza wie folgt: 

„Der Handel mit gefälschten Impfausweisen floriert. Das ist nicht nur schäbig und kriminell, sondern auch richtig gefährlich. Impfungen sind unser bester Schutz gegen das Virus, vor allem in diesen Tagen. Wer seinen Impfschutz nur vorgaukelt, gefährdet die Gesundheit seiner Mitmenschen. Daraus auch noch ein Geschäft zu machen, ist wirklich das Allerletzte.

 Diese Taten werden durch die Staatsanwaltschaften und die Polizei konsequent verfolgt. Die Zentralstelle Clankriminalität der Staatsanwaltschaft Hildesheim hat hier gemeinsam mit der Polizei wieder einmal gute Arbeit geleistet. Es konnten mehrere Blanko-Impfpässe sowie gefälschte, mutmaßlich bestellte Impfpässe sichergestellt werden. Mein Dank gilt den beteiligten Ermittlerinnen und Ermittlern. Durch das Verfahren der Staatsanwaltshaft Hildesheim senden wir die Botschaft: Finger weg von gefälschten Impfpässen. Polizei und Justiz sind wachsam!

 Im Übrigen begrüße ich, dass nach dem Beschluss des Bundesrates aus der vergangenen Woche die Strafbarkeit für das unbefugte oder unrichtige Ausstellen von Impfausweisen und auch deren Gebrauch inzwischen neu geregelt ist. Es ist gut, dass wir die vom Landgericht Osnabrück aufgezeigte Schwachstelle so zügig ausgebessert haben. Ich bleibe allerdings dabei, dass der beschlossene Ampel-Entwurf Schwächen hat, vor allem bei der Versuchsstrafbarkeit.“

PR

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