Freitag, 23. Januar 2026

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Verkehrssicherheit von Bäumen – Straßenbaubehörde bittet Grundstückeigentümer um regelmäßige Kontrollen

Bäume sind lebenswichtig und dominieren hierzulande häufig die Landschaft. Doch die stillen Riesen bergen auch Gefahren, etwa wenn sie die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern gefährden. Vor allem die extrem trockenen Sommer der vergangenen Jahre haben viele Bäume in ihrer Vitalität stark beeinträchtigt. Dies kann man vor allem an der verstärkten Totholzbildung oder dem Totalausfall der Bäume erkennen.

Rund 120.000 Bäume stehen entlang der Landes- und Bundesstraßen sowie Geh- und Radwege im Geschäftsbereich Verden der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Um diese kümmern sich die Mitarbeiter der vier zuständigen Straßenmeistereien in Soltau, Rotenburg, Celle und Oyten. Sie überprüfen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit je nach Wetterlage auch mehrfach im Jahr den Zustand der Straßenbäume.

Unzählige weitere Bäume befinden sich auf Privatgrundstücken. Hier müssen die Eigentümer selbst handeln, wenn beispielsweise Totholz auf einen öffentlichen Geh- oder Radweg ragt. Die Kontrolleure der Straßenmeistereien dürfen keine privaten Bäume prüfen und beschneiden oder gar Grundstücke betreten. Trotzdem müssen die Straßenwärter darauf achten, ob für den Verkehrsraum eine Gefahr durch Anliegerbäume besteht. Ist dies der Fall, muss der Eigentümer ermittelt und aufgefordert werden, die Gefahr zu beseitigen. Bei den zahlreichen Anliegern ist das eine zeitaufwändige Arbeit.

Neben dem Totholz, muss aber ebenso das Lichtraumprofil um den Verkehrsraum freigehalten werden. Das gilt für die Straße selbst als auch für Rad- und Gehwege. Äste von Sträuchern und Bäumen ragen dann oft in den Verkehrsraum von Rad- und Gehwegen, so dass hierdurch eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer entstehen kann. Auch in diesen Fällen müssen die Eigentümer ermittelt und aufgefordert werden, den Lichtraum freizuhalten. 

Vor diesem Hintergrund bittet die Straßenbaubehörde Grundstückbesitzer, ihren Grünbestand regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls zu handeln. So kann die Verkehrssicherheit Dritter sichergestellt werden. Eigentümer haften nur für die Schäden, die sie durch rechtzeitige Pflege und Handeln nicht verhindern konnten. Im Schadensfall müssen sie nachweisen, dass sie alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen und den Baum regelmäßig überprüft haben.  

Eine regelmäßige Baumkontrolle ist somit ein wichtiger Beitrag und auch die Pflicht von Grundstückeigentümern im Sinne der Verkehrssicherheit und entlastet die Mitarbeiter der Straßenmeistereien erheblich.

PR
Foto: pikowal0 / Pixabay

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