Hilfe für die Steuererklärung´
Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind inzwischen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, da das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Wussten Sie aber schon, dass die Rentendaten nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden müssen? Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt die notwendigen Daten automatisch an die Finanzverwaltung. Darauf macht der Versichertenälteste der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, für Stadt und Landkreis Celle, Lutz Kokemüller, aufmerksam.
„Die Eintragung ist jedoch sinnvoll, wenn man die Steuererklärung elektronisch abgibt und sich vorab das mögliche Ergebnis ausrechnen lassen möchte“, so Kokemüller. Hierfür stellt die Deutsche Rentenversicherung auf Wunsch eine kostenlose Bescheinigung aus, die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Den Rentenbeziehern, die diese schon einmal bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt haben, wird sie für das Kalenderjahr 2024 automatisch zugesandt. Soweit diese Bescheinigung erstmalig benötigt wird, kann sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/Steuerbescheinigung angefordert werden.
Wer Fragen rund um das Thema Rente hat oder Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen an die Rentenversicherung braucht, kann sich direkt an Herrn Kokemüller wenden. Er ist telefonisch erreichbar unter 01782056865 oder per Mail versichertenaeltester-lkcelle@gmx.de oder in seiner Beratungsstunde an jedem zweiten Montag im Monat, in der ver.di Geschäftsstelle, Arndstraße 3, 29221 Celle. Dieser Service der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover ist für die Versicherten völlig kostenlos.
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Foto: RDNE Stock project / Pexels
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