Samstag, 17. Oktober 2026

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EU-Entwaldungsverordnung: Brüssel muss nachbessern

„Die EU-Entwaldungsverordnung ist ein Paradebeispiel für überzogene EU-Bürokratie. Anstatt die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und den Binnenmarkt zu stärken, sehen sich insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen mit kaum zu bewältigenden Sorgfalts- und Prüfpflichten konfrontiert“, sagt Michael Zeinert, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW). „Nur eine praxistaugliche Regelung kann im Unternehmensalltag funktionieren und deshalb muss in Brüssel nachgebessert werden. ‘Gut gemeint‘ heißt nicht ‘gut gemacht’.“

Bis zum 30. April muss die Europäische Kommission die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in einer Vereinfachungsüberprüfung bewerten. Dabei geht es darum, die Auswirkungen der Regeln und den bürokratischen Aufwand – insbesondere für kleinere Unternehmen – zu prüfen. Unternehmen unterliegen den Vorschriften der EUDR, wenn sie bestimmte Rohstoffe wie Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja oder Holz oder daraus hergestellte Erzeugnisse in der EU in Verkehr bringen, bereitstellen oder aus der EU ausführen. Die Entwaldungsverordnung verlangt von Unternehmen den Nachweis, dass diese Produkte nicht auf Flächen produziert wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden, dass die Herstellung nach den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erfolgt ist und dass für sie eine Sorgfaltserklärung vorliegt.

Die IHKLW fordert, die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zu vereinfachen und dazu die Empfehlungen der Wirtschaft aufzugreifen. Die Palette der Vorschläge reicht von einem Wegfall der Archivierungspflicht von Referenznummern für erste nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler bis hin zur Verknüpfung der Verordnung mit flankierenden Maßnahmen der Handels- und Entwicklungspolitik. Diese Vorschläge dienen der Verbesserung der Praxistauglichkeit, damit sowohl die kleinen und mittleren Betriebe hierzulande als auch die Kleinbauern in den Herkunftsländern nicht überfordert werden. Die EU-Kommission prüft aktuell die Vorschläge und mögliche Anpassungen der Verordnung.

Gegenwärtig geben allerdings drei von vier Unternehmen an, dass die EUDR schwer umzusetzen ist. An der vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) durchführten Umfrage haben sich bundesweit 517 Unternehmen beteiligt. Laut Umfrage ist die größte Hürde bei der Umsetzung der EUDR die mangelnde Verfügbarkeit der erforderlichen Daten: 79 Prozent der befragten Unternehmen geben an, dass dieser Aspekt eine große Hürde darstellt.

Aus Sicht der IHKLW sollten zudem Alternativen zur Geolokalisierungspflicht zugelassen werden – zumindest für eine Übergangsphase, bis ausreichende praktische Erfahrung mit der Umsetzung der EUDR gesammelt wurde. Die Notwendigkeit hierfür wird durch die Umfrageergebnisse untermauert: Derzeit liegen bei lediglich 17 Prozent der KMU Geolokalisierungsdaten der Lieferanten vor. 60 Prozent der KMU und 70 Prozent der größeren Unternehmen geben an, dass eine Alternative zur Geolokalisierungspflicht für sie hilfreich wäre. Zeinert: „Die Umfrageergebnisse zeigen, dass die EUDR in ihrer aktuellen Fassung kaum umsetzbar ist. Wir setzen darauf, dass sich die Bundesregierung und die deutschen Abgeordneten für spürbare Erleichterungen einsetzen.“

PR
Foto: IHKLW/Andreas Tamme