Wahlbekanntmachung der Gemeinde Südheide
Am 13. September 2026 findet in der Gemeinde Südheide die Landratswahl des Landkreises Celle, die Kreistagswahl des Landkreises Celle, die Wahl zum Bürgermeister / zur Bürgermeisterin der Gemeinde Südheide, die Gemeinderatswahl der Gemeinde Südheide sowie die Wahlen der Ortsräte der Ortschaften der Gemeinde Südheide statt. Für die Landratswahl im Landkreis Celle besteht die Möglichkeit einer Stichwahl. Diese würde am 27. September 2026 stattfinden.
Die Gemeinde Südheide ist in folgende 13 Wahlbezirke eingeteilt:
01 Hermannsburg, Billingstraße 29, 29320 Südheide, Plaza Inn Heidehof
02 Hermannsburg, Am Markt 3, 29320 Südheide, Rathaus Hermannsburg
03 Hermannsburg, Harmsstraße 1, 29320 Südheide, Oberschule Raum links
04 Hermannsburg, Harmsstraße 1, 29320 Südheide, Oberschule Raum rechts
05 Baven, Billingstraße 102, 29320 Südheide, Dorfgemeinschaftshaus Baven – Drei Linden
06 Beckedorf, Unter den Eichen 2, 29320 Südheide, Feuerwehrgerätehaus
07 Bonstorf, Berger Weg 10, 29320 Südheide, Dorfgemeinschaftshaus Bonstorf
08 Oldendorf, Zur Bünd 24, 29320 Südheide, Dorfgemeinschaftshaus Oldendorf
09 Weesen, Weesener Str. 17, 29320 Südheide, Hotel im Wiesengrund
10 Unterlüß, Hermannsburger Straße 13, 29345 Südheide, Bürgerhaus Südheide
11 Unterlüß, Müdener Str. 60, 29345 Südheide, Grund- und Hauptschule
12 Unterlüß, Urwaldschneise 1, 29345 Südheide, Rathaus Unterlüß
13 Lutterloh, Theerhofer Weg 6, 29345 Südheide, Dorfgemeinschaftshaus
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 23.08.2026 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
Daneben werden insgesamt drei Briefwahlbezirke gebildet. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag ab 15:00 Uhr in den folgenden Räumlichkeiten zur Auszählung der Briefwahlergebnisse zusammen:
14 Rathaus Hermannsburg, Sitzungssaal, Am Markt 3, 29320 Südheide
15 Bürgerhaus Südheide, kleiner Saal, Hermannsburger Straße 13, 29345 Südheide
16 Familien- und Begegnungszentrum Südheide, Harmsstraße 3, 29320 Südheide
Die Auszählung der Briefwahl ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Die Stimmzettel werden amtlich erstellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten die in der Gemeinde Südheide zugelassenen Wahlvorschläge.
Jede wählende Person hat für jede Wahl zu den Vertretungen, für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen.
Die wählende Person gibt ihre Stimmen in der Weise ab, dass sie
bei der Wahl zu den Vertretungen durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wer oder wem ihre Stimmen gelten sollen. Sie kann für jede Wahl bis zu drei Stimmen vergeben und diese verteilen auf
a) eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe in seiner Gesamtheit) oder verschiedene Listen,
b) eine Bewerberin oder einen Bewerber, eine Liste oder einen Einzelwahlvorschlag,
c) Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder verschiedener Listen,
d) Bewerberinnen und Bewerber derselben Listen oder verschiedener Listen und Einzelwahlvorschläge,
e) Listen, Bewerberinnen und Bewerber dieser oder anderer Listen und Einzelwahlvorschläge,
allerdings insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, sonst ist der Stimmzettel grundsätzlich ungültig!
bei der Direktwahl, durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wer oder wem ihre Stimme gelten soll. Steht nur eine Bewerberin oder ein Bewerber zur Wahl, kennzeichnet sie das Feld für die Ja-Stimme oder das für die Nein-Stimme dementsprechend.
Allerdings nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, sonst ist der Stimmzettel ungültig!
Jede wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstands auszuweisen.
Wer keinen Wahlschein hat, kann seine/ihre Stimme nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahlraum abgeben.
Die wählende Person, die einen Wahlschein besitzt, kann an der Wahl nur durch Briefwahl teilnehmen.
Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:
a) Die wählende Person kennzeichnet ihren Stimmzettel persönlich und unbeobachtet.
b) Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“.
d) Sie legt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag (weiß) und den unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbriefumschlag (rot).
e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.
f) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Sie kann den Wahlbrief auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgeben.
Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht.
PR
Foto: Celler Presse
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