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Beliebte Luxus-Fakes: Was Verbraucherinnen wissen müssen

Seit Jahren schon boomt der Verkauf von Luxus-Artikeln – egal ob Mode, Schmuck oder Accessoires. Gleichzeitig sehen sich Designermarken mit einem stetig wachsenden Markt von Produktfälschungen konfrontiert: Der Wert, der vom Zoll in Deutschland beschlagnahmten gefälschten Waren, verdoppelte sich allein zwischen 2020 und 2022 beinahe auf 435 Milliarden Euro1. Dabei handelt es sich bei den Produktfälschungen nicht (nur) um Ware, die aus Versehen im Einkaufskorb landet, sondern oftmals um Plagiate, die bewusst gekauft werden. Die Expertinnen von Trusted Shops fassen die wichtigsten Aspekte beim Kauf gefälschter Produkte für Konsumentinnen zusammen.

Wer Designerprodukte besitzen will, ohne zu tief in die Tasche greifen zu müssen, setzt womöglich auf nachgemachte Luxusware. Eine repräsentative Studie des European Union Intellectual Propertic Office zeigt, dass der absichtliche Kauf gefälschter Produkte zunimmt: Während 2019 nur 14 Prozent der befragten jugendlichen EU-Bürger bewusst Produktfälschungen kauften, waren es 2022 schon 37 Prozent2.

Gefälschte Designerprodukte – was ist erlaubt?

Als Privatpersonen machen Verbraucherinnen sich in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar, wenn sie eine Markenfälschung zum Eigengebrauch kaufen. Wer Produkte jedoch massenhaft bestellt und sie etwa weiterverkaufen möchte, verstößt gegen deutsches Recht. Online-Shops, die solche Produkte anbieten, sitzen häufig im Nicht-EU-Ausland wie China, um auf diese Weise rechtlich nicht verfolgt werden zu können. Wer dort bestellt, muss mit hohen Einfuhrabgaben rechnen. Über einem Sachwert von 150 Euro kommen zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer, die immer anfällt, noch Zollgebühren hinzu, auf die ausländische Anbieter häufig nicht hinweisen. Zudem kann es passieren, dass das Produkt vom Zoll beschlagnahmt wird, falls der Verdacht auf eine Fälschung vorliegt.

Diese Rechte haben Verbraucherinnen

Ist der Preis zu schön, um wahr zu sein, können Konsumentinnen davon ausgehen, dass es sich bei der Louis-Vuitton-Tasche vermutlich um eine Fälschung handelt. Ob wissentlich oder unwissentlich gekauft, steht Konsumentinnen grundsätzlich auch beim Kauf gefälschter Produkte in einem ausländischen Online-Shop ein Widerrufsrecht zu. Danach haben Verbraucherinnen ab dem Erhalt der Ware 14 Tage Zeit, die Ware zurückzugeben. Dies gilt auch bei Waren, die aus dem nicht-europäischen Ausland versendet werden. In einem solchen Fall können allerdings hohe Rücksendekosten einen vermeintlichen Preisvorteil schnell wieder zunichtemachen. Zudem sollten Kund*innen bei der Zahlung gewisse Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um ihr Geld zu schützen, falls der Händler nicht liefert. Von einer Bezahlung per Vorkasse oder via Paypal „Friends and Family“ ist daher abzuraten.

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Foto: Canva Studio / Pexel

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