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Petition zur Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens

DEUTSCHLAND. Dubiose Anwälte versenden täglich tausende Abmahnungen, doch sie sind nicht unbedingt legitimiert; diese Kanzleien verdienen damit ihr Geld und setzen die Kunden unter Druck. Damit zukünftig dieser willkürlichen Abmahnstrategie einen Riegel vorgeschoben bekommt, wurde nun die Petition 77180 ins Leben gerufen.

In dem Text der Petition heißt es: “Mit der Petition wird eine Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens gefordert, da die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen den missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen aus Gewinninteresse durch Abmahnvereine und spezialisierte Rechtsanwälte begünstigen.

Die existenzielle wirtschaftliche Bedrohung durch die drohenden hohen Geldforderungen führt zu einem Klima der Verunsicherung und Angst und drängt viele abgemahnte Unternehmen dazu, ihr Gewerbe aufzugeben.”

Auf der Internetseite des Deutschen Bundestags wird der Verlauf einer Petition folgendermaßen beschrieben:

“Wenn der Petent für sein Anliegen innerhalb von vier Wochen 50.000 Unterstützer gewinnen kann, erreicht die Petition das so genannte Quorum. Der Petent hat dann die Chance, sein Anliegen mit den Abgeordneten in einer öffentlichen Sitzung vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu diskutieren. Doch völlig unabhängig von der Anzahl an Unterstützern wird JEDE Petition parlamentarisch geprüft.”

Mitzeichnen lohnt sich für alle Beteiligten. Auf der Internetseite: epetitionen.bundestag.de finden sich zahlreiche öffentlich eingereichte Petitionen. Die Bürgerinnen und Bürger können auch über eine Petition aktiv am politischen Geschehen teilnehmen.

Redaktion
Celler Presse
Quelle: epetitionen.bundestag.de

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