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Ausweisung des Naturschutzgebietes „Weesener Bach“: Öffentliche Auslegung des Entwurfs über das Naturschutzgebiet „Weesener Bach“

SÜDHEIDE. Der Landkreis Celle beabsichtigt, das NSG „Weesener Bach“ neu auszuweisen. Gleichzeitig sollen die Verordnung über das NSG LÜ 248 „Weesener Bach“ (Abl. Der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 11 vom 01.06.1999, S. 92-95) sowie die Verordnung über das NSG LÜ 212 „Heideflächen mittleres Lüßplateau“ (Abl. der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 14 vom 15.07.1995, S. 127, 130, 131) außer Kraft treten.

Das geplante NSG „Weesener Bach“ liegt in der Gemeinde Südheide im Landkreis Celle. Die Unterschutzstellung bezweckt die Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie. Der Entwurf der Verordnung über das NSG „Weesener Bach“ mit den Regelungsinhalten einschließlich der kartenmäßigen Darstellung liegt nebst Begründung in der Zeit vom 04.Juni 2020 bis zum 06. Juli 2020 in der Gemeindeverwaltung Südheide im Rathaus Südheide, Am Markt 3, 29320 Südheide, Raum 0.04 und im Rathaus Unterlüß, Urwaldschneise 1, 29345 Südheide, Raum „Kleiner Sitzungssaal“

während der Sprechzeiten

Montag bis Freitag     08.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Dienstag                     14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag                14.00 Uhr bis 18.00 Uhr 

öffentlich aus.

Eine vorherige Terminvereinbarung, zur Einsichtnahme auch außerhalb dieser genannten Zeiten, ist ebenfalls möglich (Tel.: 05052/6555).

Hinweis: Gemeindliche Regelungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus, die bei der Einsichtnahme zu beachten sind:

Für die Dauer der coronabedingten Einschränkungen gilt für die Besucher/innen der Rathäuser der Gemeinde ab dem 04. Mai 2020 in analoger Anwendung der Regelungen der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17.04.2020 (Nds. GVBl. S. 74) in der jeweils geltenden Fassung die Verpflichtung zum Tragen einer eigenen geeigneten textilen Mund-Nasen-Bedeckung.

Der allgemeine Publikumsverkehr wird bis auf weiteres dahingehend eingeschränkt, dass je Rathaus zeitgleich zunächst grundsätzlich nicht mehr als 3 Besucherinnen bzw. Besucher eingelassen werden. Wenn die zugelassene Besucherzahl erreicht ist, erhält die nächste Besucherin bzw. der nächste Besucher erst beim Verlassen einer bzw. eines der aktuell im Rathaus anwesenden Besucherin bzw. Besuchers Zutritt zum Rathaus. Personen, die auf ihren Einlass warten, sind gehalten, die vom Land Niedersachsen vorgegebenen Abstandsregelungen zu beachten.

Der Zugang zum Rathaus Hermannsburg wird über das Büro 0.11 geregelt und koordiniert. Besucher/innen werden auf Nachfrage durch das „Schiebefenster“ im Windfang durch eine/n Bedienstete/n des Rathauses eingelassen und an die/den zuständige/n Mitarbeiter/in weiterverwiesen.

Der Zugang zum Rathaus Unterlüß wird durch die Mitarbeiterinnen des Bürgerservice geregelt und koordiniert. Besucher/innen machen durch Klingeln am Rathauseingang auf sich aufmerksam und werden durch eine der Bediensteten des Bürgerservice ins Rathauses eingelassen und an die/den zuständige/n Mitarbeiter/in weiterverwiesen.

Parallel zur öffentlichen Auslegung bei der Gemeindeverwaltung Südheide liegt der Entwurf der Verordnung über das NSG „Weesener Bach“ mit den Regelungsinhalten einschließlich der kartenmäßigen Darstellung nebst Begründung in der Zeit vom 04.Juni 2020 bis zum 06. Juli 2020 beim Landkreis Celle, Naturschutzbehörde, Trift 29, 29221 Celle, Raum 8, während der Öffnungszeiten

Montag und Dienstag                        08:00 Uhr bis 16:00 Uhr,

Mittwoch und Freitag                         08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und

Donnerstag                                        08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

öffentlich aus. Im Hinblick auf den Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wird jedoch nur den Personen nach vorherigem Klingeln an der Eingangstür Trift 29, 29221 Celle, Einlass gewährt, die in die o.g. Unterlagen Einsicht nehmen und / oder Bedenken und Anregungen vorbringen möchten. Eine Voranmeldung bzw. Terminvereinbarung ist hierfür nicht notwendig. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen, die nicht in einer gemeinsamen Wohnung wohnen, ist einzuhalten.

Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite http://www.gemeinde-suedheide.de/bauleitplanung veröffentlicht.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken und Anregungen bei der Gemeinde Südheide oder beim Landkreis Celle vorbringen.

PR

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