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Verordnungspraxis ändert sich ab Montag – Beschränkungen bei Freizeitaktivitäten, Tagespflege und Tourismus werden gelockert

Landkreis CELLE. Am Montag, 25. Mai, treten unter einzuhaltenden Auflagen diverse Änderungen und Lockerungen der bisherigen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft. Die genauen Auflagen können der Verordnung des Niedersächsischen Sozialministeriums entnommen werden.

Die Dokumentationspflicht der personenbezogenen Daten bleibt zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten wichtiger Bestandteil der aktualisierten Verordnung. Betriebe müssen sicherstellen, dass die Daten richtig sind. Eine Pflicht, zur Kontrolle den Personalausweis einzusehen, besteht jedoch nicht.

Unverändert ist das Einhalten der Abstände von Mensch zu Mensch – 1,5 Meter, teilweise auch 2 Meter – von entscheidender Bedeutung. Nur in Ausnahmefällen kann das Tragen einer Maske diese Pflicht ersetzen.

Der Landkreis hat die Neuerungen hier noch einmal zusammengefasst:

  • Freizeitparks, Baumwipfelpfade, Klettergärten, Spielparks, Abenteuerspielplätze im Freien sind wieder geöffnet.
  • Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen dürfen wieder öffnen.
  • Sportausübung ist nun auch IN öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen zulässig.
  • Schwimm- und Spaßbäder sind im Freien zulässig.
  • Fitnessstudios sind zulässig, hierbei muss jedoch zwischen den Besuchern ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden.
  • Einrichtungen der Tagespflege zulässig, jedoch dürfen nicht mehr als 50 Prozent der Plätze belegt werden.
  • Bläserensembles und Bläserorchester sowie Chöre als Einzelunterricht oder im Kleingruppenunterricht mit nicht mehr als vier Personen sind zulässig.
  • Beherbergungsstätten und ähnliche Einrichtungen sowie Hotels dürfen öffnen, jedoch die Auslastung von 60 Prozent nicht überschreiten.
  • Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Jungendausbildungsstätten und ähnliche Einrichtungen dürfen öffnen sofern die Auslastung maximal 60 Prozent beträgt und keine Gruppenveranstaltungen, -angebote oder -beherbergung stattfinden.
  • Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Bootsliegeplätze dürfen bis 60 % der Plätze vermieten.
  • Touristische Schifffahrt, Kutschfahrten und Stadtführungen bis zehn Personen sind zulässig.
  • Taufe, Erstkommunion, Firmung, Konfirmation, humanistische Jugendfeier, Bat Mizwa, Bar Mizwa und ähnliche Feiern im engsten Familien- und Freundeskreis mit höchstens 20 Personen sind zulässig.
  • Soziale Hilfen, Beratungsangebote, Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, soziale, pädagogische und psychologische Beratungsstellen sind zulässig.
  • Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für bis zu zehn Personen einschließlich der Aufsichtspersonen sind zulässig.

Es gelten geänderte Bestimmungen für die Einreise nach Niedersachsen, Quarantäneregelungen werden aufgeweicht, beispielsweise für EU-Bürger (abhängig vom Infektionsgeschehen in den ausreisenden Ländern)

Alle körpernahen Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, sind zulässig, wenn entsprechende Hygienemaßnahmen getroffen werden.

Es gibt weiterhin Anrufe bei der Hotline des Landkreises zu den Verfügungen und Verordnungen. Dabei geht es um Fragen zu der Öffnung von bestimmten Betrieben, den Abstandregeln und ähnlichem. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr unter 05141/916-5070 erreichbar. Der Landkreis Celle bitte darum, diese Nummer auch älteren Mitbürgern mitzuteilen, die Fragen, aber keinen Internetzugang haben. Es gibt dazu auch einen Katalog mit oft gestellten Fragen und Antworten (FAQ). Diesen können Sie hier einsehen: https://www.landkreis-celle.de/index.php?id=2104

lkc

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