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Onlinevortrag: Minijob – Da geht noch mehr!

  • Celle

Am 12. Oktober 2022, erläutert Petra Sommer, Fachberaterin der Minijob- Zentrale aus Essen die aktuellen Neuigkeiten zum Thema Minijob. Die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Landkreis Celle und die Agentur für Arbeit Celle begrüßen Frau Sommer am 12.10.2022 von 9:30 bis 11:30 Uhr zu einem Onlinevortrag über das Thema „Minijob- Da geht noch mehr!“

Anmeldungen werden erbeten unter: FrauenundWirtschaft@LKCELLE.de. Der Link wird den Teilnehmenden zeitnah vor der Veranstaltung zugesandt.

Ab dem 1. Oktober 2022 ändert sich die Minijobgrenze. Sie steigt auf 520 Euro. Beschäftigte, die bislang durchschnittlich im Monat von 450,01 Euro bis 520 Euro verdient haben, würden mit der Änderung ab Oktober ihren Versicherungsschutz verlieren. Hier gilt jedoch ein sogenannter Bestandsschutz. Solange der regelmäßige monatliche Verdienst 450 Euro übersteigt und maximal 520 Euro beträgt, gelten für eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023 besondere Regelungen. Die Referentin kann umfangreich berichten und auf Fragen antworten.

Petra Sommer liefert das zentrale Handwerkszeug, um bei Gesprächen mit Arbeitgebern mit guten Argumenten zum Thema Minijob und Umwandlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu punkten.

Die Organisatorinnen Sabine Mix als Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Celle und Meike Baumgarten als Leiterin der Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Landkreis Celle wollen für alle Frauen eine existenzsichernde Beschäftigung erreichen. Ein Minijob sollte hier nur eine Überbrückung darstellen.

Eine der wichtigsten Informationen ist, dass auch bei Minijobs der Mindestlohn gezahlt werden muss. Das sollte insbesondere „frau“ wissen, denn mehr als 6 von 10 Personen in einer geringfügigen Beschäftigung sind weiblich.

Besonders interessant sind die Regelungen zur Rentenversicherung während der Tätigkeit in einem Minijob. Hier gibt es viele Vorteile- von der Anrechnung auf sogenannte Wartezeitmonate bis zu Ansprüchen, wenn doch einmal ein Unfall passiert – die meisten Unfälle passieren eben immer noch im Haushalt. So tun alle Beteiligten gut daran, einen Minijobber bei der Minijobzentrale anzumelden und auf die Rentenversicherung nicht zu verzichten.

PR

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