Samstag, 12. Oktober 2024

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Geplantes Landschaftsschutzgebiet „Kollerscher Wald“

Auf den ersten Blick ist es eine erfreuliche Meldung, dass die Stadtverwaltung plant, den Kollerschen Wald zu einem Landschaftsschutzgebiet zu machen. Auf den zweiten Blick stößt auf, dass nicht das ganze Areal unter Schutz gestellt werden soll – ein 140 Meter langer und 30 Meter breiter Streifen soll nach dem Willen der Stadtverwaltung von der Unterschutzstellung ausgenommen bleiben.

 Neben der Ausweitung des Schutzes auf die ganze Fläche fordert die Celler Klimaplattform, dass auch der Schutzstatus an die ökologische Qualität angepasst wird. Noch bis zum 06. August können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung noch von allen Celler Bürgerinnen und Bürger  noch Einwendungen eingebracht werden.

Zu dem Thema nimmt die Celler Klimaplattform ausführlich Stellung:

„In Zeiten des rasant voranschreitenden Klimawandels gibt es kaum wertvollere Lebensräume und Landschaften als Feuchtgebiete und intakten Wald. Gerade Letzterer ist seit Jahren durch Trockenstress und Borkenkäferbefall ob seines schlechten Zustands in der Öffentlichkeit sehr präsent. So haben in Deutschland nur 20,8% aller Waldbäume keine Kronenschäden[1]. Der waldreiche Landkreis Celle bildet hier keine Ausnahme. Die hier dominierenden Baumarten Kiefer und Fichte gehören zu den am stärksten von Kronenverlichtung und Absterben betroffenen Baumarten.  Laubbäume stehen demgegenüber deutlich besser da. Unter den derzeitigen Klimabedingungen erweist sich der – in der Fläche viel zu spät begonnene Waldumbau – aber als sehr schwierig umsetzbar. Die Gefahr ist groß, dass durch weitere lange Dürrephasen, Extremwetterereignisse und hohe Temperaturen große Waldflächen verloren gehen.  Das gilt insbesondere auch für Celle und den Landkreis Celle, da die Böden hier verbreitet sandig sind, was zu einer geringen Speicherfähigkeit von Wasser führt. Teilweise sind Standorte noch durch einen relativ hohen Grundwasserstand begünstigt, doch auch das Grundwasser schwindet in Niedersachsen und auch der hiesigen Region so schnell wie kaum anderswo in Deutschland[2].

Wald und mehr noch der Waldboden speichern enorme Mengen an Kohlendioxid und können noch als Treibhausgassenke gelten – doch diese Funktion ist nicht nur für die tropischen Regenwälder bereits gestört, auch in Mitteleuropa droht sich der Wald von der Treibhausgassenke zur -quelle umzukehren.

Kleinod in Klein Hehlen: Der Kollersche Wald

Auch am Kollerschen Wald sind Hitze und Dürre nicht spurlos vorüber gegangen. Als Mischwald leistet er einen aber einen wertvollen lokalen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und reguliert Starkniederschläge, Verdunstung und Grundwasserneubildung. Er stellt damit für den Stadtteil gleichzeitig Klimaanlage und Schwammstadtelement sowie einen Hort der Artenvielfalt dar.

Das von Prof. Kaiser 2021 angefertigte und von der Celler Klimaplattform im Juli 2023 eingesehen Gutachten bestätigt den hohen ökologischen Wert der Fläche. Von besonderer Bedeutung sind die zahlreichen Höhlenbäume, die eine Vielfalt an Habitaten für Kleinvögel und Fledermäuse bieten, bis hin zu Wochenstuben- und Winterquartieren. Für diese müssen Bäume einen gewissen Stammdurchmesser erreichen, um ausreichend Platz für geeignete Höhlungen zu bieten. Gerade im Bereich an der Zugbrückenstraße, der nicht unter Schutz gestellt werden soll, liegen mehrere dieser alten Höhlenbäume und damit drei von vier potenziellen Winterquartieren im Kollerschen Wald.

Im Gutachten von Prof. Kaiser,  aber bereits auch in früheren Begutachtungen durch den BUND wurden unzählige Fledermäuse nachgewiesen, darunter auch so seltene Arten wie Kleinabendsegler, Breitflügelfledermaus und Bartfledermaus.  Die Hauptgefährdung für Fledermäuse besteht im Quartierverlust, Weiterhin sind die alten Bäume im Kollerschen Wald ein perfekter Lebensraum für Spechte wie den gefährdeten Schwarzspecht, Kleinspecht und Buntspecht.

Die geringe forstliche Nutzung sowie die lange „Waldtradition“ (also ununterbrochener Bewuchs der Fläche mit Wald) machen den Kollerschen Wald besonders wertvoll für Totholzinsekten. Der hohe Anteil stehendes und liegendes Totholz bietet für diese sehr gute Voraussetzungen. Trotz einer nur reduzierten und unter nicht optimalen Bedingungen durchgeführten Begutachtung konnten 34 bundesweit gefährdete Arten gefunden werden. Prof. Kaiser folgert,  dass diese „Gebiete mit Jahrhunderte alter Waldtradition von landesweiter Bedeutung“[3] sind. Wie sich auch die Celler Klimaplattform bei einer eigenen Begehung überzeugen konnte, sieht der Gutachter die „interessantesten Strukturen in den nördlichen Bereichen beider Teilhälften“.

Zusammenfassend geht das Gutachten deshalb von einer „weit überwiegende hochwertige[n] bis sehr hochwertige[n] Biotopausstattung aus Wald und Grünland“ für die Gesamtfläche aus, ohne dass zwischen den beiden Waldhälften differenziert wird. Wegen der relativ geringen Ausdehnung des Kollerschen Waldes ist es dabei besonders bedeutend, seine Größe nicht weiter zu verringern, damit sich eine stabile Entwicklung einstellt und wertvolle Habitate nicht zerstört werden. Wichtig ist deshalb die Unterschutzstellung der gesamten Fläche bis hin zur Zugbrückenstraße.

Der Schutzstatus als Landschaftsschutzgebiet ist nach Bewertung er Celler Klimaplattform für die spezifische Qualität des Waldes und die Ansprüche an die Fläche nicht geeignet, um den Kollerschen Wald nachhaltig zu entwickeln und zu erhalten. Den Kollerschen Wald als Landschaftsschutzgebiet (LSG) auszuweisen würde eine forstwirtschaftliche Nutzung zulassen. Aufgrund der geringen Größe ist eine wirtschaftlich tragfähige Nutzung kaum möglich und kann auch nicht die für eine weiterePflege und gezielte Anpassung an Klimawandelbedingungen notwendigen Einnahmen generieren. Angesichts des großen Totholzanteils besteht die Gefahr, dass der Wald bei Entnahme des Wertholzes stark degradiert und angesichts des sandigen Bodens eine Fläche ohne geschlossenen Baumbewuchs hinterlässt.

Dies gilt umso mehr, als dass die herkömmliche Forstwissenschaft einen Kahlschlag bei Schädlingsbefall sogar vorschreibt, wobei auch die übliche Höchstgrenze für Kahlschläge nicht anzuwenden ist. Der Kollersche Wald wäre in kurzer Zeit vollständig abgewirtschaftet und mitsamt seiner streng geschützten Bewohner vernichtet. Der Wert des Kollerschen Waldes liegt, wie oben dargelegt, nicht oder nur teilweise in seinen einzelnen Bäumen begründet, sondern in seiner Funktion als Habitat für zahlreiche vom Aussterben bedrohte Tiere. Die ökologische Qualität spricht für eine Ausweisung des Kollerschen Waldes als Naturschutzgebiet, wodurch der Wald langfristig gesichert und entwickelt werden kann.

Wenn heute zur Gewinnung von Wohnbauflächen – vorzugsweise für leistbare Wohnungen – Flächen gesucht werden, müssen zuallererst bereits versiegelte oder anderweitig degradierte Flächen wie Industriebrachen, Kasernengelände etc. genutzt werden. Die Zerstörung der wertvollsten Flächen wie die Rodung von Wald, Trockenlegung von Feuchtgebieten oder Zerstörung von Biotopen zur Gewinnung von Bauland unterläuft alle Bemühungen des Arten-, Klima- und Naturschutzes. Die Argumentation Teile des Kollerschen Waldes nicht unter Schutz zu stellen und als Bauland auszuweisen „weil wir es können“ sollte hinter einem vorausschauenden Einsatz für das Klima und gegen das Artensterben zurückstehen und dieses ökologisch und kulturhistorisch kostbare Biotop als Ganzes erhalten und fürsorglich entwickeln, indem seine Resilienz gegenüber dem voranschreitenden Klimawandel gestärkt wird.

Wenn aktuell Bauland gesucht wird, kann dies auf der Allerinsel angeboten werden, wo die Bebauung ins Stocken gekommen ist und dem Vernehmen nach Investoren ihre Pläne zurückgezogen haben. Der Kollersche Wald ist jedoch bereits als Wald verkauft, für die Stadt Celle ist damit kein Gewinn mehr zu machen. Wenn der Streifen an der Zugbrückenstraße vom Schutz ausgenommen wird und der Schutzstatus schwach bleibt, bekommt der Investor von der Stadtverwaltung eine Wertsteigerung geschenkt,  die auf Kosten von Natur-, Arten- und Klimaschutz und damit dem Wohle der Bevölkerung geht. Zudem steht sie gegen den erklärten Willen von Ortsrat, Stadtrat und Bewohner:innen des Stadtteils. Der Investor hat Wald erworben und kein Bauland und hat keinen Anspruch darauf, diese Fläche anders zu nutzen.

Noch bis einschließlich 06. August 2023 können alle Menschen in Celle ihre Bedenken, Einwendungen und Hinweise zu den Planungen, den Kollerschen Wald als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen vorbringen. Nähere Hinweise dazu gibt es auf den Seiten der Stadt unter https://www.celle.de/Nachhaltigkeit/Natur-und-Landschaftsschutz/Landschaftsschutzgebiet-KollerscherWald-/.“

PR
Foto von Gustavo Queiroz von Pexels

 

 

 

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