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AfD fordert uneingeschränkte Durchfahrbarkeit der neuen Straßenbrücke über die Wittinger Straße in das Hehlentorgebiet und dort heraus.

  • Celle

Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Celle beantragt, dass die Wittinger Straße (L 282) auch nach künftiger Überquerung durch die Ostumgehung, als baubedingte Behelfsmaßnahme bis zur vollständigen Herstellung der gesamten Ostumgehung für sämtliche Pkw sowie Kleintransporter, Linienbusse und Einsatzfahrzeuge in das Hehlentorgebiet und dort heraus befahrbar bleibt, mithin also keine Sperrung der Straße erfolgt, sondern das Querungsbauwerk für diesen Verkehr uneingeschränkt offengehalten wird.

Begründung:

Hierzu führt der Fraktion an, dass die Celler Ostumgehung in ihrem weiteren Verlauf im Rahmen des 3. Bauabschnitts die Wittinger Straße queren wird. Dies geschieht im Grenzbereich zum Ortsteil Hehlentor. An der Stelle dieser Querung wird es ein Brückenbauwerk geben, das hoch und breit genug ist, um dieses zumindest von Pkw, Kleintransportern bzw. Linienbussen und Einsatzfahrzeugen unterfahren zu lassen. Insoweit ist geplant, die Unterfahrbarkeit dieser Brücke für den motorisierten Fahrzeugverkehr zu sperren. Hiervon wird die verkehrliche Anbindung des Ortsteils Hehlentor massiv betroffen. Damit würden nicht nur ggf. sinnvolle Linienbusrouten und die schnelle Erreichbarkeit bestimmter Gebiete durch Einsatzfahrzeuge im Hehlentor unmöglich gemacht bzw. erschwert, sondern auch ein Teil des Pkw- und Kleintransporterverkehrs im Rahmen eines Umwegs unnötig auf andere Straßen, insbesondere den hierfür nicht geeigneten Berkefeldweg, verlagert, um in das Hehlentorgebiet zu gelangen bzw. dieses zu verlassen. Letzteres ist weder den dortigen Anliegern noch den Fahrzeugführern zumutbar und kann auch nicht im Interesse der Bauplanung sein. Außerdem muss aus ökonomischen und ökologischen Gründen eine gute und schnelle Erreichbarkeit des im Hehlentorgebiet liegenden Verbrauchermarktes EDEKA-Mußwessels an der Dörnbergstraße mit dem Pkw und Kleintransportern auch aus Richtung Lachtehausen im Sinne einer Nahversorgung gewährleisten sein, was ebenfalls nur mit der uneingeschränkten Unterfahrbarkeit der Ostumgehung auf der Wittinger Straße zu erreichen ist. Die vollständig in all ihren Bauabschnitten errichtete Ostumgehung mag letztlich im Sinne der Bauplanung zu einer Verkehrssituation führen, die die Unterfahrbarkeit der Brücke über die Wittinger Straße für Linienbusse, Einsatzfahrzeuge und weitere Fahrzeuge überflüssig macht und auch keine verstärkte Befahrung des Berkefeldweges mehr erfordert. Zumindest als Behelfsmaßnahme bis zur vollständigen Fertigstellung der Ostumgehung soll Sperrung der Wittinger Straße aber aus den genannten Gründen nicht erfolgen.

PR
Foto: manfredrichter / Pixabay

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