Sonntag, 12. Juli 2026

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Ab 5. Oktober auf Empfängernamen achten – Zahlung an die Kreisverwaltung müssen an „Landkreis Celle“ adressiert sein

Ab 5. Oktober 2025 prüfen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA), ob der in einer Überweisung angegebene Empfängername genau mit dem Kontoinhaber der IBAN übereinstimmt. Bei Nutzung von Abkürzungen oder Zusätzen kommt es zwangsläufig zu Abweichungen gegenüber der bei den Banken hinterlegten Kontodaten.

Für Zahlungen an die Kreisverwaltung, die landkreiseigenen Schulen, den Eigenbetrieb Breitband oder das Kreisaltenpflegeheim Winsen (Aller) ist dann ausschließlich „Landkreis Celle“ als Empfänger anzugeben. Bitte überprüfen Sie dahingehend auch Ihre hinterlegten Zahlungsanweisungen und Daueraufträge, um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden.

lkc
Foto: Firmbee / Pixabay

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