Samstag, 8. November 2025

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Radtour der Dorfregion Südheide-Wietzendorf zum 50. Wietzendorfer Honigfest

Am Sonntag, den 28. September 2025, fand anlässlich des 50. Wietzendorfer Honigfestes eine besondere Radtour der Dorfregion Südheide-Wietzendorf statt. Startpunkte waren Lutterloh und Oldendorf. Die Tour führte über Weesen und Oldendorf nach Baven, wo sich der Großteil zusammenfand. Weiter ging es über Bonstorf und Hetendorf nach Wietzendorf. Insgesamt nahmen 25 begeisterte Radfahrer*innen, begleitet von Bürgermeisterin Katharina Ebeling, an der Fahrt teil.

In Wietzendorf angekommen, wurden die Teilnehmer herzlich von Bürgermeister Jörg Peters empfangen. Das Honigfest in Wietzendorf bot zahlreiche Attraktionen und Höhepunkte. Auf dem Fest konnten die Besucherinnen regionale Honigprodukte, Kunsthandwerk und kulinarische Spezialitäten genießen. Ein buntes Rahmenprogramm mit Live-Musik, Kinderunterhaltung und vielfältigen Ständen sorgte für einen unterhaltsamen Tag für die ganze Familie.

Das Honigfest und die Radtour waren ein voller Erfolg und trugen dazu bei, die Gemeinschaft und die Verbundenheit innerhalb der Dorfregion Südheide-Wietzendorf weiter zu stärken. Bürgermeisterin Katharina Ebeling und Bürgermeister Jörg Peters bedankten sich für die rege Teilnahme und freuen sich schon auf die nächsten gemeinsamen Veranstaltungen.

Private Förderanträge im Rahmen des Förderprogramms Dorfentwicklung eingereicht
Zum 30. September 2025 wurden im Rahmen des Förderprogramms Dorfentwicklung fünf private Förderanträge eingereicht. Die Antragsteller*innen beantragten Fördermittel für Dach- und Fassadensanierungen ihrer Wohnhäuser. Die Anträge werden nun geprüft. Die Antragsteller*innen erhalten im Frühjahr 2026 Rückmeldungen zu den Anträgen. 

Projektaufruf für Förderantragstellung im September 2026
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine werden dazu aufgerufen, im September 2026 Förderanträge für Projekte im Rahmen der Dorfentwicklung einzureichen. Gefördert werden Umnutzungen, Revitalisierungen (Innenausbau), Dach-, Fassaden- und Türensanierungen sowie in diesem Zusammenhang notwendige energetische Sanierungen. Landwirtschaftliche Betriebe können zusätzlich eine Förderung für den Erhalt ihrer Hofstellen beantragen, wobei auch die Gestaltung des Hofraums förderfähig ist. Der Fördersatz liegt bei 40% der Nettokosten. Die Antragstellung ist jährlich im September bis 2029 möglich. Für Beratungen wenden Sie sich an die Umsetzungsbegleitung Lena Nordhausen.

PR
Foto: manfredrichter / Pixabay

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