Samstag, 8. November 2025

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Lebenshilfe Gifhorn: Mit welchen Mitteln wird um die „Schule der Zukunft“ gerungen?

Zu einem Bericht „Schule der Zukunft“ über die  Lebenshilfe Gifhorn, veröffentlicht unter:

erhalten wir einen Beitrag von unserer Leserin Edeltraut Harms mit der Fragestellung: Mit welchen Mitteln wird um die „Schule der Zukunft“ gerungen? Diesen Beitrag veröffentlichen wir als Meinung der Einsenderin im Wortlaut:

„22 Jahre in der Lebenshilfe tätig gewesen und zwei Kinder zurzeit in der Werkstatt, bin ich durch die Berichterstattung der Lebenshilfe sehr irritiert.

In den Verhandlungen um die Zukunft der Förderschule zeigt die Lebenshilfe Gifhorn eine harte Verhandlungsstrategie, die öffentliche Mobilisierung, institutionellen Schutz und finanzielle Forderungen kombiniert. Dabei stellt sich die Frage, ob diese Mittel im Einklang mit dem ursprünglichen Auftrag der Lebenshilfe stehen.

Im Jahr 2021 gründete die Geschäftsführerin der Lebenshilfe Gifhorn, Dr. Tanja Heitling, die Förderschule in eigener Initiative und ohne Kooperation mit dem Landkreis. Drei Jahre lang aus eigenen Mitteln finanziert. Erst im Sommer 2025 erhielt die Einrichtung die staatliche Anerkennung als Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung. Diese Entscheidung, die Schule unabhängig vom Landkreis aufzubauen, folgte der Idee, pädagogische und organisatorische Kontrolle vollständig bei der Lebenshilfe zu behalten – doch nun zeigt sich, dass diese Eigenständigkeit an finanzielle Grenzen stößt.

 Die Lebenshilfe Gifhorn wurde 1963 von Eltern, Menschen mit Beeinträchtigung sowie Vertretern aus Politik und Gesellschaft gegründet. Ziel der Organisation ist es, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern und jedem das Recht zu geben, selbstbestimmt zu leben. Ihr Auftrag ist es, die bestmögliche Förderung und Unterstützung zu gewährleisten.

​Vor diesem Hintergrund ist das Interesse der Lebenshilfe, ihre eigenen Gebäude und personellen Ressourcen zu schützen, nur dann gerechtfertigt, wenn es der Förderung und dem Wohl der betreuten Menschen dient. Die Lebenshilfe existiert nicht als Selbstzweck, sondern um bestmögliche Förderung zu ermöglichen. Eine starre Haltung, die durch das Festhalten an Eigentum oder der Verweigerung einer Zusammenarbeit die Förderung gefährdet, würde dem Gründungsauftrag zuwiderlaufen.

Im aktuellen Konflikt fordert die Geschäftsführerin vom Landkreis die vollständige Übernahme der Betriebskosten, verweigert aber bislang Transparenz bei der Kostenaufstellung. Gleichzeitig hat sie deutlich gemacht, dass die Gebäude der Schule nicht an den Landkreis übergehen sollen. Sie verweist darauf, dass auch andere Nutzungsideen für das Gebäude bestehen. Tatsächlich wurde das Gebäude bislang jedoch ausschließlich für schulische Zwecke genutzt, was Zweifel an der tatsächlichen Umsetzbarkeit alternativer Nutzungen aufwirft.

Zudem bleibt unklar, wie die Beschäftigung der bisherigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aussehen soll, falls die Schule in der bisherigen Form nicht fortgeführt wird. Diese Fachkräfte sind auf die Arbeit mit den Kindern spezialisiert und bilden eine zentrale Grundlage für die Qualität der Förderung. Ihre Einbindung in die Planungen wäre entscheidend, um Kontinuität und pädagogische Qualität zu sichern.

Zudem wendet sich die Geschäftsführerin mit öffentlichen Aufrufen an Eltern und Unterstützer, um für den Erhalt der Schule zu kämpfen. Mit emotionalen Worten ruft sie die Gemeinschaft dazu auf, der Politik zu zeigen, „dass die Schule der Zukunft erhalten bleiben muss“. Dieses Vorgehen verleiht der Debatte Dynamik und politischen Druck, birgt aber auch die Gefahr, die laufenden Verhandlungen zu polarisieren.

Diese Mittel – der Schutz institutioneller Ressourcen, die finanzielle Forderung an den Landkreis ohne volle Kostentransparenz und die gezielte Mobilisierung der Öffentlichkeit – zeigen ein strategisches

Vorgehen, um die Position der Lebenshilfe zu stärken. Diese Vorgehensweise erzeugt jedoch Spannungen mit dem Landkreis, der sich offen für Lösungen zeigt und die Versorgung der Kinder sichern will, notfalls auch mit eigenen Angeboten.

In der Abwägung steht die Frage im Raum, ob die Lebenshilfe durch ihre Verhandlungsstrategie das Wohl der Kinder in den Vordergrund stellt oder ob institutionelle Eigeninteressen zu stark dominieren. Die Lebenshilfe ist verpflichtet, das Leitbild der bestmöglichen Förderung und Teilhabe nicht aus dem Blick zu verlieren und ihre Ressourcensicherung daran auszurichten.

Die kommenden Verhandlungen werden zeigen, ob es gelingt, eine Lösung zu finden, die beide Seiten eint und die Förderung der Kinder sichert – im Einklang mit den Grundsätzen, die die Lebenshilfe seit ihrer Gründung vertritt.“

PR
Foto: Taken / Pixabay

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