Dienstag, 17. Februar 2026

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Aufstallungspflicht für Geflügel ab 15. Januar aufgehoben – Biosicherheitsmaßnahmen bleiben trotzdem wichtig

Der Landkreis hebt zum 16. Januar die bisher geltende Aufstallungspflicht für Geflügel zum Schutz vor der Geflügelpest auf. Damit dürfen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihre Tiere ab dem Tag nach der Bekanntmachung der neuen Verfügung wieder im Freien halten. Eine Stallpflicht ist nach aktueller Einschätzung nicht mehr erforderlich.

Der Landkreis bittet Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter weiterhin um Aufmerksamkeit und die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Tiergesundheit.

Aktualisierte Risikobewertung als Grundlage
Die Entscheidung basiert auf einer aktualisierten Risikobewertung gemäß der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest. Dabei wurden unter anderem:

• die aktuelle Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts,
• das regionale Seuchengeschehen bei Haus- und Wildvögeln,
• die örtlichen Gegebenheiten sowie
• die veränderte Witterungslage

berücksichtigt. Das Ergebnis zeigt, dass derzeit kein erhöhtes Risiko für eine Einschleppung oder Weiterverbreitung der Geflügelpest durch Wildvögel besteht.

Der Landkreis Celle wird die Lage weiterhin beobachten und bei einer veränderten Risikolage erneut geeignete Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest ergreifen.

lkc 
Foto: pen_ash / Pixabay

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