Bürgerbegehren gegen Rathausneubau in Lachendorf erneut eingeleitet
Die Fraktionen Unabhängige Bürger (UB), Union Lachtetal (UL) und Bündnis 90/Die Grünen im Samtgemeinderat Lachendorf haben die Einleitung eines Bürgerbegehrens gegen den geplanten Rathausneubau erneut auf den Weg gebracht. Die entsprechende Einleitungsanzeige wurde am 05. März 2026 von Egbert Ehm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der UB im Samtgemeinderat, persönlich im Rathaus der Samtgemeinde Lachendorf eingereicht. Im Anschluss fand vor dem Rathaus ein gemeinsamer Fototermin der Initiatoren statt.
Die erneute Einleitung des Bürgerbegehrens war notwendig geworden, nachdem der Samtgemeindeausschuss die im Dezember 2025 eingereichte Einleitungsanzeige als rechtlich fehlerhaft bewertet hatte. Nach Auffassung der Fraktionen UB, UL und Bündnis 90/Die Grünen ist diese Einschätzung nicht zutreffend. Gleichwohl haben sich die Initiatoren entschieden, den Text der Einleitungsanzeige geringfügig anzupassen, um mögliche formale Einwände auszuräumen und keine weitere Zeit durch einen Rechtsstreit zu verlieren.

Kritisch sehen die Initiatoren zudem, dass die Ablehnung der ursprünglichen Einleitungsanzeige bislang nicht schriftlich begründet wurde. Nach kommunalrechtlichen Vorgaben wäre eine solche Begründung erforderlich.
Ziel des Bürgerbegehrens bleibt es, den Bürgerinnen und Bürgern der Samtgemeinde Lachendorf eine direkte Entscheidung über den geplanten Rathausneubau zu ermöglichen. Der Samtgemeinderat hatte am 06. Oktober 2025 mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP beschlossen, die Planungen für einen Neubau mit geschätzten Baukosten von rund 9,0 Millionen Euro fortzuführen.
Die Initiatoren halten das Projekt weiterhin für kritisch. Sie verweisen insbesondere auf die angespannte finanzielle Entwicklung der Samtgemeinde und die aus ihrer Sicht unsichere Kostenentwicklung bei öffentlichen Bauprojekten. Zudem wird der geplante Standort im Überschwemmungsgebiet der Lachte als problematisch bewertet.
Nach Ansicht von UB, UL und Grünen sollte angesichts der finanziellen Rahmenbedingungen geprüft werden, ob kostengünstigere Alternativen in Betracht kommen. Als mögliche Lösung wurde unter anderem vorgeschlagen, das bestehende Rathaus zu modernisieren und durch ein zusätzliches, kleineres Verwaltungsgebäude an einem hochwassersicheren Standort zu ergänzen.
Mit der erneuten Einreichung der Einleitungsanzeige beginnt nun erneut das gesetzlich vorgesehene Prüfverfahren. Die Samtgemeinde ist verpflichtet, die Zulässigkeit des Begehrens zu prüfen und eine Kostenschätzung für die im Bürgerbegehren begehrte Sachentscheidung zu erstellen. Wird das Bürgerbegehren zugelassen, können anschließend die erforderlichen Unterschriften von zehn Prozent der Wahlberechtigten gesammelt werden.
„Beim Rathausneubau geht es um erhebliche finanzielle Mittel und eine langfristige Weichenstellung für unsere Samtgemeinde“, erklären die Initiatoren. „Gerade deshalb sollte darüber letztlich die Bürgerschaft selbst entscheiden.“
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