Mittwoch, 22. Juli 2026

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„Wenn Angehörige plötzlich Verantwortung übernehmen müssen“ -Info-Abend von SoVD Ortsverband Nienhagen und Seniorenbeirat Nienhagen

Wenn ein Mensch nach einem Schlaganfall, durch eine schwere Erkrankung oder infolge einer Demenz seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, stehen Angehörige oft plötzlich vor wichtigen Entscheidungen. Wer übernimmt die rechtliche Vertretung? Welche Aufgaben hat ein Betreuer und wo liegen seine Grenzen? Antworten auf diese Fragen gab Dipl.-Päd. Friedrich Schwanecke, Berufsbetreuer i. R., bei einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des SoVD-Ortsverbandes Nienhagen und des Seniorenbeirates der Gemeinde Nienhagen im Alten Rathaus in Nienhagen.

Zehn Interessierte waren gekommen, um sich über das Betreuungsrecht zu informieren. Gleich zu Beginn machte Schwanecke deutlich, dass sein Vortrag keine Ausbildung zum ehrenamtlichen Betreuer ersetzen könne. Vielmehr gehe es darum, einen Überblick über ein Thema zu geben, mit dem viele Menschen erst dann in Berührung kommen, wenn sie selbst oder Angehörige betroffen sind.

In seinem lebendigen Vortrag erläuterte der Referent die Entwicklung des Betreuungsrechts und ging besonders auf die Reform von 2023 ein. Diese habe die Selbstbestimmung betreuter Menschen weiter gestärkt. Betreuung bedeute heute nicht Bevormundung, sondern Unterstützung. Der rechtliche Betreuer soll den Willen des Betroffenen nicht ersetzen, sondern ihm bei der Regelung seiner Angelegenheiten zur Seite stehen.

Anhand zahlreicher Beispiele aus seiner langjährigen Praxis erklärte Friedrich Schwanecke den Weg von der Einleitung eines Betreuungsverfahrens bis zur Bestellung eines Betreuers. Vorrangig werden dabei geeignete Familienangehörige oder andere nahestehende Personen eingesetzt. Sie übernehmen rund 80 Prozent aller Betreuungen. Erst wenn keine geeignete Person zur Verfügung stehe, werde ein Berufsbetreuer bestellt.

Ausführlich ging er auf die Aufgaben und Grenzen rechtlicher Betreuer ein. Deren Befugnisse ergeben sich aus einem gerichtlichen Beschluss und sind auf bestimmte Aufgabenkreise beschränkt. Zu den häufigsten gehören die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge und die Aufenthaltsbestimmung. Dabei räumte Schwanecke mit einem weit verbreiteten Missverständnis auf. Ein rechtlicher Betreuer sei nicht automatisch für Besuche, Einkäufe oder andere Alltagshilfen zuständig. Seine Verantwortung beschränke sich ausschließlich auf die Bereiche, die im gerichtlichen Beschluss ausdrücklich genannt werden. Tätigkeiten außerhalb dieser festgelegten Aufgabenkreise seien nicht zulässig. Gerade hier entstünden in der Praxis häufig Konflikte zwischen den Erwartungen von Betreuten und Angehörigen einerseits und den tatsächlichen rechtlichen Möglichkeiten der Betreuer andererseits, so Schwanecke.

Ebenso erläuterte der Referent die Rechte und Pflichten von Betreuern und Betreuten. Transparenz und Zusammenarbeit seien wesentliche Grundprinzipien des reformierten Betreuungsrechts. Entscheidungen, Berichte und wichtige Angelegenheiten müssten mit den Betreuten besprochen werden. Gleichzeitig haben Betreuer Anspruch auf Beratung, Unterstützung, Aufwandsentschädigung und Absicherung bei ihrer Tätigkeit.

Auch das Thema Beschwerden sprach Schwanecke offen an. Betreute, Angehörige und Betreuer sollten den Mut haben, auf Probleme hinzuweisen und ihre Rechte wahrzunehmen. Betreuer könnten bei Bedarf abgelöst werden, ebenso könne eine Betreuung aufgehoben werden, wenn sie nicht mehr erforderlich sei. Mit dem Tod des Betreuten ende die Betreuung automatisch.

Die vielen Fragen aus dem Publikum während und nach dem Vortrag zeigten, wie groß der Informationsbedarf zu diesem Thema ist. Friedrich Schwanecke beantwortete die Anliegen der Teilnehmer ausführlich und verständlich. Die Veranstaltung machte deutlich, dass Kenntnisse über das Betreuungsrecht nicht nur für Betroffene selbst, sondern auch für Angehörige von großer Bedeutung sind. Die nächste gemeinsame Informationsveranstaltung des SoVD Ortsverbandes Nienhagen und dem Seniorenbeirat der Gemeinde Nienhagen ist für den 27. Oktober 2026 geplant und wird sich mit dem Thema Patientenverfügung befassen.

PR
Fotos: Annette Kesselhut