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Anliegen der Zweckverbände ernst nehmen

CELLE. „Die Bundesregierung muss die Anliegen der kommunalen Abfallentsorger ernst nehmen und Nachbesserungen bei der Novellierung des Abfallrechts vornehmen“, erklärte die Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann anlässlich der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle in einer Pressemitteilung. 

Hart ins Gericht ging Henry Mäurer, Geschäftsführer des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle, bei der Verbandsversammlung mit dem vom Bundestag bereits verabschiedeten Kreislaufwirtschaftsgesetz. Alle Hoffnungen ruhen nun auf dem Bundesrat. Der Umweltausschuss des Bundesrates signalisierte am 10. November ein Einlenken zugunsten einer Nachbesserung. Wenn sich der Bundesrat am 25. November diesem Votum anschließt, das nur knapp zustande kam, könnte mit dem hochgerechneten Abstimmergebnis von 37 : 32 die Einberufung des Vermittlungsausschusses erreicht werden. Die Forderung der Kommunen bezieht sich im Wesentlichen auf die Modifizierung von Artikel 1, § 17, Abs. 3, der „erhebliche Rechtsunsicherheiten“ enthalte. Ein Kompromiss sehe vor, dass gewerbliche Sammlungen zwar nicht eingeschränkt werden, die Beeinträchtigungen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger jedoch durch gewerbliche Sammlungen zuverlässig und rechtssicher abgewehrt werden. 

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) äußerte sich in einer Pressemitteilung vom 14. November verärgert über Anträge aus Niedersachsen. Das Land habe zahlreiche Anträge zu Lasten der Kommunen gestellt, erklärte NLT-Geschäftsführer Dr. Hubert Meyer. Ziel der niedersächsischen Anträge sei es offenbar gewesen, die ursprünglich längst abgelehnten Vorschläge zur Privatisierung weiterer Müllmengen zu Lasten der Kommunen weiter zu verfolgen. 

Erstaunlich sei jedoch, so Lühmann weiter, dass es vermehrt Äußerungen in der Presse gebe, die die Lage so darstellten, als hätten die Kommunen der Novellierung des Abfallrechts geradezu freudig zugestimmt. Das Gegenteil sei jedoch der Fall, denn die kommunalen Spitzenverbände stimmten nach eigenen Angaben dem Kompromiss nur unter schwersten Bedenken zu. Außerdem sei der Verhandlungserfolg, dass jede Änderung gebührenneutral, das heißt ohne negative Auswirkungen für die Bevölkerung, sein muss, durch eine weitere Bestimmung leicht auszuhebeln. Wenn die private Abfallsammlung hochwertiger sei als die kommunale, sind Gebührenerhöhungen zulässig -egal ob die Bürger und Bürgerinnen das so wollen oder nicht. 

„Wir dürfen auf keinen Fall zulassen, dass die Abfallwirtschaft der Daseinsvorsorge entzogen wird“ stellt Lühmann fest. „Mit Erschrecken musste ich feststellen, dass die Regierung Niedersachsens, in den laufenden Verhandlungen im Bundesrat sogar noch versucht hat, den getroffenen Kompromiss zu torpedieren und Tür und Tor der vollständigen Privatisierung zu öffnen. Ich bin erleichtert, dass diesen Zugeständnissen an den gelben Koalitionspartner in der Ausschusssitzung eine klare Absage mit deutlicher Mehrheit von 15:1 Stimmen erteilt wurde“, so Lühmann. Sie hoffe nun darauf, dass der Bundesrat am Freitag nächster Woche den Vermittlungsausschuss anrufe und der Gesetzentwurf nun im Sinne der Betroffenen auch in der Region Celle entsprechend nachgebessert werde. 

Redaktion
Celler Presse 

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