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FDP will Klarheit zum Kaliberg schaffen

WATHLINGEN. Der FDP-Ortsverband SG Wathlingen hat zusammen mit dem FDP-Landtagsabgeordneten Jörg Bode neue Erkenntnisse zum Thema Kaliberg Wathlingen gesammelt.

Danach gibt es seit dem 1. August 2017 eine neue Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die AwSV erstreckt sich über ortsfeste Anlagen, wenn hier mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Hierbei stellt sich die Frage, ob das Material (Z 2), das für den Einbau am Kaliberg vorgesehen ist, das Richtige ist und ob es nach der neuen Verordnung für den Zweck der Begrünung überhaupt zugelassen ist.

Um noch mehr Klarheit zu schaffen haben der FDP-Ortsverband Wathlingen und der FDP-Landtagsabgeordnete Jörg Bode ein 20-Punkte-Fragenkatalog als sog. „Kleine Anfrage“ an die Nieders. Landesregierung geschickt. Die Beantwortung der Fragen soll weitere Klärungen für die Bürger schaffen, die beispielsweise Auskunft geben über den Stand der Genehmigungen, Lärm- und Staubimmissions-Prognosen, Boden-, Standsicherheits- und hydrologische Gutachten usw.

Eine weitere Anfrage läuft über die FDP-Kreistagsfaktion beim Landkreis Celle. Hier soll geklärt werden, wie weit die Versalzung – ausgehend vom Kaliberg – in die Ortschaften des Landkreises hineinragt und eventuell das Grundwasser beeinträchtigt.

Der FDP-Ortsverband SG Wathlingen wird weiterhin die Öffentlichkeit über die Beantwortung der Anfragen informieren.

Das Schreiben der FDP/Lenzen-Fraktion an die Landkreisverwaltung im Originalwortlaut:

Sehr geehrter Herr Landrat Wiswe,
sehr geehrter Herr Kreisrat Höhl,

die FDP/Lenzen-Kreistagsfraktion Celle wendet sich an Sie mit folgender Anfrage zur augenblicklichen Grundwasserbeeinträchtigung an die Kreisverwaltung und bittet um möglichst zeitnahe Beantwortung an uns und im zuständigen Fachausschuss:

Nachdem in der Samtgemeinde Wathlingen das Gerücht die Runde macht, dass eine Grundwasserbeeinträchtigung (salzhaltig), ausgelöst durch den Kaliberg, vorliegen soll, die weit bis in den Landkreis Celle hineinragen soll, bitten wir um Informationen der Grundwasseraufsicht für die Gemeinden Nienhagen, Adelheidsdorf, Celle, Hambühren, Ovelgönne und Wietze zum Salzgehalt im Grundwasser.

Der Salzgehalt müsste sich sehr leicht in den Kontrollschächten der Wasserbehörde feststellen lassen.
Wir bedanken uns für Ihre Mühe und sehen Ihrer Antwort wir mit Interesse entgegen.

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung vom FDP-Landtagsabgeordneten Jörg Bode im Originalwortlaut:

In der Drucksache 17/5015 führt die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Folgendes aus: „Die K+S Entsorgung GmbH (K+S) plant die Abdeckung der Kalirückstandshalde ‚Niedersachsen‘ in Wathlingen (Landkreis Celle). Hierzu soll die Halde mit geeigneten Böden und Bauschuttfraktionen abgedeckt sowie anschließend eine Begrünung durchgeführt werden. Ziel dieser Maßnahme ist insbesondere die Minimierung der Neubildung von salzhaltigen Wässern und damit eine Verbesserung der langfristigen Umweltauswirkungen im Bereich der Kalirückstandshalde.“

Die K+S Entsorgung GmbH hat nach eigenen Angaben über 20 Jahre Erfahrung mit der Rekultivierung der Halde Friedrichshall. Die Nutzung dieser Halde für eine regionale Verwertung von Bodenaushub und das Recycling von Baustoffen läuft voraussichtlich im Jahr 2020 aus. Als Nachfolgeaktivität wird die Rekultivierung der Halde „Niedersachsen“ derzeit geplant und demnächst beantragt. Sie soll die Fortführung der Aktivitäten von K+S Baustoffrecycling gewährleisten und auch einen Beitrag zur Entsorgungssicherheit für die Bauwirtschaft in der Region leisten.

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) hat die entsprechenden Landesverordnungen zum 1. August 2017 abgelöst. Die AwSV erstreckt sich über ortsfeste Anlagen, wenn hier mit wassergefährdeten Stoffen umgegangen wird. Durch die neue AwSV kommt es auch zu Änderungen bei der Einstufung von wassergefährdenden Stoffen (WGKEinstufung). Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 sind Gemische und Recyclingmaterial dann nicht wassergefährdend, wenn sie den Einbauklassen Z 0 oder Z1.1 der LAGA M20 entsprechen. Materialien der Einbauklasse Z 2 sind demnach als wassergefährdend einzustufen.

1. Wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens des Projektes „Abdeckung der Halde Niedersachsen“
durch die K+S Entsorgung GmbH?
2. Welche Genehmigungen liegen bereits vor, und welche sind noch erforderlich?
3. Wann ist voraussichtlich mit dem Ende des Genehmigungsverfahrens zu rechnen?
4. Welche der beauftragten umweltfachlichen Gutachten (Umweltverträglichkeitsstudie, Artenschutzfachlicher
Fachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Sichtwirkung) liegen bereits
vor?
5. Liegt die schalltechnische Untersuchung zum Anlieferverkehr vor?
6. Liegt die Lärmprognose für den Betrieb der Haldenabdeckung und für den Recyclingplatz vor?
7. Liegt die Staubimmissionsprognose vor?
8. Liegt das Verkehrsgutachten vor?
9. Wie stellt sich derzeit die Abschätzung der Anlieferverkehre (Mengenherkunft, voraussichtliche
Frachtverteilung, Mengenanlieferung bzw. Fahrtbewegungen) dar, bzw. hat die Abschätzung
durch den Antragsteller K+S vom 7. April 2016 weiterhin Bestand?
10. Liegt das Boden- und Standsicherheitsgutachten vor?
11. Liegen die hydrologischen Gutachten vor?
12. Hat sich etwas mit Bezug auf die Drucksache 17/5015 vom 14. Januar 2016 an den Antworten
der Landesregierung inhaltlich geändert, oder haben die Antworten weiterhin uneingeschränkt
Gültigkeit?
13. Handelt es sich bei der geplanten Abdeckung der Kalirückstandshalde „Niedersachsen“ in
Wathlingen um ein Vorhaben, welches auch unter die Verordnung über Anlagen zum Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen fällt/fallen könnte? Falls nicht, bitte mit Begründung.
14. Welche qualitativen Veränderungen treten mit dem Inkrafttreten der AwSV im Verhältnis zur
bisher gültigen Landesverordnung ein?
15. Was wird sich für den Antragsteller (K+S Entsorgung GmbH) im Umgang mit dem Bauschutt/
Recyclingmaterial/sonstige Gemische durch das Inkrafttreten der AwSV im Umgang mit Materialien
der Einbauklasse Z 2 gegebenenfalls ändern?
16. Welche Risiken oder Gefahren können durch die Verwendung von Materialien der Einbauklasse
Z 2 auf die Oberflächengewässer und Grundwasserleiter ausgehen?
17. Was beinhaltet (Grenzen und Möglichkeiten) ein „eingeschränkter offener Einbau“ von Böden
der Einbauklasse Z 1 nach LAGA M20?
18. Was beinhaltet (Grenzen und Möglichkeiten) ein „eingeschränkter Einbau mit definierten
technischen Sicherungsmaßnahmen“ von Böden der Einbauklasse Z 2 nach LAGA M20?
19. Welche technischen Sicherungsmaßnahmen können zur Minimierung oder zum Ausschluss
potenzieller Gefahren und Risiken durch den Einbau von Materialien der Einbauklasse Z 2 ergriffen
werden?
20. Handelt es sich bei den geplanten Abdeckungsaktivitäten des Antragstellers, insbesondere
vor dem Hintergrund der Entsorgung von Baustoffen, Verwendung von Bodenaushub und einer
Einrichtung eines Recyclingplatzes, um eine Deponierung oder Rekultivierung oder um
Sonstiges?

Redaktion
Celler Presse

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