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IHK fordert Nachbesserungen in der Abmahnpraxis – IHK ruft dazu auf, bis zum 24. April eine Unternehmerpetition zu unterstützen

LÜNEBURG. Der Missbrauch von Abmahnungen belastet vor allem Online-Händler und kleine Gewerbetreibende zunehmend. „Hier sollte der Gesetzgeber schnell einschreiten und zum Beispiel die Anforderungen an die Klagebefugnis verschärfen“, sagt Martin Exner, Rechtsexperte der Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg.

Hintergrund der Forderung ist, dass die Klagen oft von vermeintlichen Mitbewerbern und unseriösen Abmahnvereinen erhoben werden, die die Abmahnungen als lukrative Einnahmequelle missbrauchen. Abgemahnt werden vor allem formale Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und Fehler bei Informationspflichten – allesamt Verstöße, die leicht im Internet recherchierbar sind. Beispiele sind ein fehlerhaftes Impressum mit nicht ausgeschriebenem Vornamen, unzureichende Garantiebedingungen oder ein fehlerhafter Link zur Streitbeilegungsplattform.

„Obwohl die Abmahnungen in diesen Fällen formal berechtigt sind, ist fraglich, ob derartige Verstöße den Wettbewerb wirklich beeinträchtigen: Schließlich kaufe kein Kunde nur wegen der formalen Fehler bei einem Unternehmen und nicht beim klagenden Wettbewerber.“ Stattdessen sei in der Regel die Qualität der Produkte, die Serviceorientierung oder schlicht eine ansprechendere Darstellung der Produkte im Netz ausschlaggebend.

Bei einer aktuellen Studie des Gütesiegel-Anbieters Trusted Shops gaben mehr als die Hälfte der Befragten an, dass sie sich aufgrund von Abmahnungen in ihrer Existenz bedroht fühlen. Die IHK-Organisation setzt sich über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag seit Jahren gegen den Abmahnmissbrauch ein und schlägt vor, dass der Gesetzgeber klarer definiert, wann ein Missbrauch vorliegt. Von der Rechtsprechung bereits entwickelte Kriterien sollten ins Gesetz aufgenommen werden. So dürfe es kein Missverhältnis geben zwischen den geschäftlichen Einnahmen des Abmahners und seinen finanziellen Risiken bei der Klage. „Das erleichtert den Nachweis des Rechtsmissbrauchs. Gleiches gilt für die Einführung einer Streitwert- oder Kostendeckelung für einfach gelagerte Fälle“, führt Exner aus. Denkbar sei auch eine Vorab-Prüfung, welche Verbraucherschutzvereine welche Rechtsverstöße abmahnen dürfen.

Die Forderungen gegen den Abmahnmissbrauch sind Teil einer Verbändeinitiative von DIHK und weiteren Partnern. Kräftig Rückenwind gibt es aus der Wirtschaft: So hat eine betroffene Unternehmerin eine Petition zur Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnens beim Deutschen Bundestag vorgelegt, die die Forderungen der IHKs aufgreift. Der Countdown läuft: Noch bis zum 24. April kann die Petition 77180 unterstützt werden unter //epetitionen.bundestag.de.

„Unsere IHK Lüneburg-Wolfsburg unterstützt die Petition und appelliert an die regionalen Unternehmer: Machen Sie mit, setzen Sie mit Ihrer Unterschrift ein Zeichen gegen den Abmahnmissbrauch“, ermuntert Exner. Die IHK Lüneburg-Wolfsburg steht betroffenen Mitgliedsbetrieben beratend zur Seite und gibt Tipps, wie Abmahnungen vermieden werden können. Kontakt: recht@lueneburg.ihk.de.

PR

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